Martin Hauff, Einwohner zu Langenau ("Naw"), bekennt, dass er dem Kürschner und Ulmer Bürger David Schmidt einen jährlichen Zins in Höhe von 12,5 Gulden Ulmer Stadtwährung verkauft hat. Der Zins gefällt von seiner Selde im Dorf mit Haus, Hofstatt, Stadel, Baum- und Krautgarten sowie von 4 Tagwerk Wiesen im Langenauer Ried. Diese Güter setzt er dem Käufer auch als Pfand für die fristgerechte Entrichtung des Zinses ein. Die Selde ist der Pfarrkirchenbaupflege in Ulm zinspflichtig. Ammann und Gericht zu Langenau haben bestätigt, dass Selde und Wiesen ein ausreichendes Pfand für den Zins darstellen. Er hat dafür von dem Käufer 250 Gulden Ulmer Stadtwährung erhalten. Bei Säumnissen in der Entrichtung des Zinses kann sich der Käufer an dem Pfand schadlos halten. Dem Verkäufer und seinen Erben steht das Recht zur Ablösung des Zinses unter Wahrung einer Kündigungsfrist von einem halben Jahr zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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