Joh. Fredthoff, Bürger zu Dortmundt, und Conradt Habich, Vollmächtige der Brüder Philips Arnolt und Herm. v. Viermundt zur Bladenhorst, bieten den Eheleuten Joh. von und zu Ossenbruch, Herrn zu Blittersschwigh, Amtmann zu Grevenbruch, und Frau Elisabeth geb. v. Viermundt gemäß Heiratsvertrag 1500 Reichstaler an; da die Annahme, weil das Geld nicht in specie da ist, verweigert wird, wird Überlieferung in 3 Wochen in Köln versprochen. Trotzdem weigern die Eheleute den durch die beiderseitigen Rechtsgelehrten Dr. Herm. Georg Kumbsthoff und Dr. Joh. Lambch vereinbarten Verzicht zu leisten, weil darin der Satz vorkomme: "was ihnen Rechts wegen von den Nordenbeck'schen Gütern zukommen möchte". Zeugen: Heinrich Ratte, Frone; Joh. Brinckman und Gerh. Doetkotten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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