Klägerin: Anna von Bülow, Witwe des Joachim von Bülow und ihre Erben, Beklagte: Gläubiger des Fritz von Bülow, Prozessvertreter: Lizentiat der Rechte Hartmann Cogman, Dr. Christoph Stauber, Lizentiat der Rechte Jacob Streit, Dr. Johann Gödelmann, Dr. Leonhard Wolff, Dr. Johann Jacob Kremer, Lizentiat der Rechte Jacob Grönberg, Dr. Johann Melchior Reinhardt, Streitgegenstand: Streit um die Sequestration des Gutes Gudow
Vollständigen Titel anzeigen
Klägerin: Anna von Bülow, Witwe des Joachim von Bülow und ihre Erben, Beklagte: Gläubiger des Fritz von Bülow, Prozessvertreter: Lizentiat der Rechte Hartmann Cogman, Dr. Christoph Stauber, Lizentiat der Rechte Jacob Streit, Dr. Johann Gödelmann, Dr. Leonhard Wolff, Dr. Johann Jacob Kremer, Lizentiat der Rechte Jacob Grönberg, Dr. Johann Melchior Reinhardt, Streitgegenstand: Streit um die Sequestration des Gutes Gudow
LASH, Abt. 390 Nr. 84
Abt. 390 Reichskammergericht zu Speyer bzw. Wetzlar
Abt. 390 Reichskammergericht zu Speyer bzw. Wetzlar >> 1 Prozessakten
1595-1626
Enthält: Lauenburgisches Hofgericht 1595, RKG 1596-1626; siehe auch Abt. 390 Nr. 83, 89-90; Bestätigung des Kaufs der Besitztümer der überschuldet verstorbenen Werner und Vicke von Bülow an Franz von Bülow 1559; Quittung 1559; lehnsherrlicher Konsens von 1560, Leibgedinge für Drude von Bülow; lehnsherrlicher Konsens von 1564 durch Busse von der Schulenburg; Sprüche und Gutachten der Juristen-Fakultäten Wittenberg und Leipzig 1564, 1565; Vergleich und Vertrag vom 10.04.1570 über die Ablösung der Ansprüche des Busse von der Schulenburg durch die Zahlung durch Hans von Bülow und über die Zession durch Hans von Bülow an Joachim von Bülow; Aufstellung des Busse von der Schulenburg über seine Forderung und Erklärung von 1571 über die Auslieferung von Urkunden (Q 18-19); Ehevertrag vom 09.12.1582 zwischen Fritz von Bülow zu Gudow und Catharina von Winterfeldt (nach der Eingabe vom 10.03.1595); Obligation des Fritz von Bülow und der Witwe des Joachim von Bülow unter anderem für Dr. Wilhelm Moller, Syndikus der Stadt Hamburg, Dr. Heinrich Husanus, Syndikus der Stadt Lüneburg und mecklenburgischer Rat, Verträge, Aufstellung über Schulden (mit Briefwechsel), Rechnungen und Forderungen, Proklam und Liste der Gläubiger 1584-1594; lehnsherrrlicher Konsens von 1591 von Balthasar von Ahlefeldt durch Fritz von Bülow (nach Eingabe vom 12.04.1595); Aktenstücke aus dem Streit des Fritz von Bülow mit Detlef von Wackerbarth und anderen Mitgliedern der Familie um die Grenzziehung zwischen den Gütern Gudow und Segrahn 1586-1591 (Abt. 390 Nr. 88); Aktenstücke aus dem Streit des Busse von der Schulenburg mit Vertretern der Familie von Bülow und von Wackerbarth um die Immission in die Güter Gudow und Segrahn 1566-1596, kaiserlicher Geleitbrief von 1569, Notariatsinstrument über die angebliche Majestätsbeleidigung 1572 (Q 16-17, 29-37)
Verzeichnung
enthält Urkunden und Siegel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.01.2026, 13:06 MEZ