Der päpstliche Auditor Laurencius de Necio fällt im Streit um die Ewigvikarie in Sitzendorf in der Appellationsinstanz folgendes Urteil: Das in der Vorinstanz ergangene Urteil wird aufgehoben und die Ansprüche des Andreas Steiner gegen Johannes Zollner für ungerechtfertigt erklärt. Die beiden Parteien werden von gegenseitigen Forderungen freigesprochen, die Kosten des Verfahrens hat Steiner zu tragen.; S. Laurencius de Necio, päpstlicher Auditor

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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