Die Eheleute Michel und Maria Gotz von Sasbach reversieren dem Dr. theol. Alexander Rath, Propst des Kellegiatstifts zu Baden, über die Belehnung mit einem zu Sasbach belegenen Erblehensgut, gegen Zahlung eines jährlichen Zinses von 8 Viertel Korn, 4 Viertel Feesen und 4 Viertel Hafer.