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Meisterin Cecilie und der Konvent von St. Reinold geben der Mitschwester Beilgin von Moenster ihre Einwilligung ihr Erbteil auf ihren Schwager und ihr
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Regest: Meisterin Cecilie und der Konvent von St. Reinold geben der Mitschwester Beilgin von Moenster ihre Einwilligung ihr Erbteil auf ihren Schwager und ihre Schwester zu übertragen. Dat. 1506, 11. Dec.