'Reintegration' (Bestandsaufnahme der in der Vergangenheit unrechtmäßigerweise, d.h. ohne lehensherrlichen Konsens, veräußerten Lehensbestandteile und deren Revindikation) der an den Freiherrn Franz Joseph von Neuhausen verliehenen Hälfte des Rittergutes Neuhausen auf den Fildern durch eine Kommission der oberösterreichischen Regierung.