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Andreas, Propst und Prior, und Konvent des Klosters Allerheiligen auf dem Schwarzwald einigen sich dahin, dass sie das von einem von der Stadt Straßburg heimbezahlten Kapital, das zur Hälfte der Propstei, zur Hälfte dem Konvent gehörte, nach Bezahlung der Schulden des Klosters noch übrigleibende Restkapital von 3573 Gulden je zur Hälfte zum Nutzen der Propstei und des Konvents wieder anlegen und die Zinsen jedem Teil zukommen lassen wollen, jedoch so, dass der Konvent den Teil der Zinsen, den er nicht zur Deckung der Bedürfnisse der Pietanz und der Kämmerei benötigt, dem Propst zur Wiederherstellung der Klostergebäude überlassen wolle und der Propst etwaige Ersparnisse aus seinen Einkünften ebenfalls zu diesem Zweck verwenden wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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