Mainz, 1621.12.22. (Richter Hettisch). Katharina, Frau des B. Johann Hartmann Haber, macht, krank und bettlägerig, in ihrem Haus ihr Testament: Begräbnis zu St. Quintin neben ihrem vorigen Ehemann Christian. Sie vermacht: St. Quintin - neben einem Altar, so noch in des Bildhauers Haus - 50 fl. (davon 30 fl. von ihrem + Ehemann) zur Haltung ihres Jahrtags. Die Armen soll ihr Erbe bei ihrem Begräbnis nach seiner Gelegenheit mit Brot oder Geld bedenken. Ihrem Bruder Heinrich Blankenberger, der über 20 Jahre schon abwesend ist, vermacht sie 5 fl., falls er noch zurückkommt; von den beiden Kindern ihrer + Schwester Judith soll Hans Wendel 100 fl. und einen Mantel (der ihrem + Mann gehörte) erhalten, während Anna Maria von ihrem jetzigen Ehemann erzogen und unterhalten werden soll, bis sie ihr Brot verdienen kann, sie erhält außerdem 100 fl. und genannten Inventar, bei ihrer Verheiratung 200 fl. Ihr guter Freund Sebastian Hoffman, B. und Balbierer, erhält einen goldenen Ring mit einem Türkis (durckose). Alles übrige (auch den Besitz zu Walluf) vermacht sie ihrem Mann Johann Hartman. Z.: Sebastian Hoffman, Balbierer, Mattes Eychorn, Weinstecher, Arnold Eysenach, Philipp Beck, Bender, Christmann Hanneman, Kürschner, Jost Schueler und Konrad Klein.

Vollständigen Titel anzeigen
Loading...