Kirchengemeinde Brochterbeck (Bestand)
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4.269
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.24. Kirchenkreis Tecklenburg
1677-2008
Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Brochterbeck (Kirchenkreis Tecklenburg) wurde 1990 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2009 über Honorarvertrag um einen Nachtrag erweitert. Es umfasst insgesamt 375 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1677 bis 2004 erstrecken.Die früheste erhaltene Überlieferung bezieht sich vornehmlich auf die Vermögensverwaltung und das Rechnungswesen. Bereits seit 1770 sind die Protokollbücher des Presbyteriums, die zu den zentralen Dokumenten in einem Kirchengemeindearchiv zählen, vollständig vorhanden. Gleichzeitig setzt auch eine regelmäßige, alle Bereiche der kirchlichen Verwaltung dokumentierende Aktenüberlieferung ein. Zu diesem Zeitpunkt blickt die aus vorreformatorischer Zeit stammende Kirchengemeinde allerdings bereits auf eine wirklich wechselvolle Geschichte zurück:Zur GeschichteDie Erbauseinandersetzungen in der Familie der Grafen von Tecklenburg führten Ende des 15. Jahrhunderts zu einer Dreiteilung des Territoriums in Tecklenburg, Lingen und Rheda. 1498 bildete sich bei einem Teilungsvertrag zwischen den Brüdern Otto VII. und Nikolaus IV. erstmalig die später so genannte Obergrafschaft Lingen heraus, die die Kirchspiele Brochterbeck, Ibbenbüren, Mettingen und Recke umfasste und dem Gebiet der 10 Kirchspiele um die Stadt Lingen (später als Niedergrafschaft Lingen bezeichnet) unter der Herrschaft von Nikolaus IV. zugefügt wurde. 1541 starb Nikolaus, und Ottos Sohn Konrad konnte die Grafschaft Lingen wieder mit der alten Grafschaft Tecklenburg vereinigen. Wie in den übrigen Kirchspielen des neuhinzugewonnen Gebiets führte er in Brochterbeck die Reformation ein und erließ 1543 eine lutherische Kirchenordnung. Sechs Jahre später jedoch ging die Grafschaft Lingen schon wieder in katholische Hand über: Als Mitglied des Schmalkaldischen Bundes unterlag auch Graf Konrad den katholischen Reichsständen im Schmalkaldischen Krieg und musste die Grafschaft Lingen 1547 an den kaiserlichen Feldherrn Graf Maximilian von Egmont-Büren abtreten. Nach dessen Tod im Jahr verkaufte seine Tochter Anna von Büren die Grafschaft 1551 an Kaiser Karl V., der sie vier Jahre später wiederum seinem Sohn Philipp II., König von Spanien, übertrug. Die Grafschaft stand also seit 1547 unter katholischem Einfluss und geriet noch tiefer in den Strudel der weiteren konfessionellen Auseinandersetzungen: Gleich einem Sperrriegel im Osten der Niederlande kam ihr nämlich eine strategische Funktion für das habsburgisch regierte Spanien in der Abwehr des niederländischen Freiheitskampfes, angeführt vom reformierten Haus Oranien, zu. Prinz Moritz von Nassau-Oranien eroberte die Grafschaft schließlich 1597, beanspruchte sie als Erbschaft aufgrund der Heirat seines Vaters mit Gräfin Anna von Büren und führte seinerseits das reformierte Bekenntnis ein. Zu dieser Zeit wird auch in Brochterbeck mit Rudolf Meyer erstmals ein reformierter Prediger bezeugt. Doch bereits 1605 eroberten die Spanier die Grafschaft zurück und trieben während der nun folgenden Herrschaftsphase bis 1633 die Gegenreformation durch die Jesuiten so erfolgreich voran, dass es den Oraniern nach der erneuten Rückeroberung nur sehr langsam möglich war, das Land, das mit dem Westfälischen Frieden 1648 endgültig an die Niederlande gefallen war, wieder dem evangelischen Glauben zuzuführen. Auch in Brochterbeck setzte sich erst seit 1675 eine regelmäßige Besetzung der evangelischen Pfarrstelle durch, nachdem noch eine weitere Fremdherrschaft überstanden war: 1672 hatte der Bischof von Münster, Christoph Bernhard von Galen, zwei Jahre lang das Land besetzt. Nach seinem Rückzug antworteten die Oranier mit einer Zwangsreformierung des Landes, was allerdings keine durchgreifend Änderung brachte. In Brochterbeck blieb der überwiegende Teil der Gemeinde katholisch. 1678 führte Wilhelm III. von Nassau-Oranien die reformierte Lingener Kirchenordnung ein, die die Grafschaft in drei Konsistorien einteilte. Das dritte dieser Konsistorien, das "Consistorium Ibbenburensis", umfasste den Bereich Ibbenbüren mit den Oberlingenschen Gemeinden Ibbenbüren, Mettingen, Recke und Brochterbeck. 1702 gelangte die Grafschaft Lingen als oranisches Erbe an das Königreich Preußen, das 5 Jahre später dazu die Grafschaft Tecklenburg käuflich erwarb. Nach über 150 Jahren waren nun beide Gebiete, deren historische Entwicklung unterschiedlicher kaum sein kann, erstmals wieder vereint: Während in der Grafschaft Tecklenburg von 1527 an ununterbrochen das lutherische und dann seit 1587 ununterbrochen das reformierte Bekenntnis geherrscht hatte, war die Obergrafschaft gleich einem Spielball rivalisierender Mächte einem unvergleichlichen Regierungs- und Konfessionswechsel ausgesetzt gewesen. Seit der Reformation hatte die Gemeinde Brochterbeck siebenmal die Konfession wechseln müssen.Unter Oranischer Herrschaft war eine Geistliche Güterkasse für die Besoldung der Geistlichen aus den kirchlichen Einnahmen der Grafschaft eingerichtet worden, der auch die katholischen Pfarrgüter und Einkünfte zugeschlagen wurden (Zur Oberlingenschen Geistlichen Güterkasse Wilkens 2004: 101-152). Nachdem die Niedergrafschaft 1815 Hannover zugefallen war, wurde die Güterkasse geteilt und die Oberlingensche Geistliche Güterkasse ausgegliedert. Aus ihr dotierten sich weiterhin die Pfarrgehälter der Kirchengemeinden in Brochterbeck, Recke, Mettingen und Ibbenbüren. Alle vier Pfarrstellen waren in landesherrlichem Patronat. Ihre Besetzung erfolgte seit jeher derart, dass bei einer eintretenden Vakanz die weniger günstig gestellten Pfarrer in die vakante besser dotierte Pfarrstelle aufrücken konnten, so dass der dienstjüngste Pfarrer mit dem geringsten Gehalt in Brochterbeck begann, bis er allmählich über Mettingen und Recke nach Ibbenbüren zu dem höchsten Einkommen gelangen konnte. Die preußische Regierung hob diesen Besetzungsmodus 1818/19 auf, eine wirkliche Gleichstellung der Pfarrgehälter gelang jedoch erst 1867. Zur Pfarrbesoldung in Brochterbeck lohnt sich ein Blick in die entsprechenden Akten im Gemeindearchiv.Neben der Oberlingenschen Geistlichen Güterkasse bestand auch eine Oberlingensche Predigerwitwen- und Waisenkasse sowie eine (gemeindliche) Witwen- und Waisenkasse (Wilkens 2004: 101-152). Letztere war gedacht zur Unterstützung und Erziehung von Waisenkindern in der reformierten Konfession und unterstand der Verwaltung des Landrates. Über die Vermittlung der Pfarrer von bedürftigen Witwen und Waisen zur Verteilung der Mittel aus der Kasse geben einige Akten im Archiv der Kirchengemeinde Auskunft.Unter der preußischen Regierung begann für die katholischen Bewohner der Grafschaft nach den Repressalien der oranischen Zwangsreformierung eine Zeit der Toleranz. Das kirchliche Leben der katholischen Gemeinde Leben blühte allmählich auf, 1717/18 konnte eine kleine katholische Kirche errichtet werden, Jahrzehnte später war auch das Glockenläuten wieder gestattet. Doch die Notkirche war nach fast 100 Jahren so baufällig, dass im Jahr 1809 der Mitgebrauch der evangelischen Kirche durch die katholische Gemeinde vom Unterpräfekten in Lingen (Brochterbeck gehörte zur Zeit der französischen Zwischenherrschaft zum Großherzogtum Berg) angeordnet wurde. Die Einrichtung des Simultaneums, wie es die Kirchenakten bezeugen (LkA EKvW 4.269 Nr. 41 und 42; in Nr. 41 finden sich die schriftlichen Vereinbarungen von 1809 und 1810 beider Gemeinden über die gemeinsame Kirchennutzung), stieß bei der evangelischen Gemeinde nicht auf besondere Gegenliebe, sie fühlte sich von der zahlenmäßig überwiegenden katholischen Gemeinde übergangen und bedrängt, während die Katholiken sich noch als Eigentümer der evangelischen Kirche zu betrachten schienen. Die Streitigkeiten gipfelten in den Auseinandersetzungen um die Finanzierung der Kirchenreparaturen, was die zunehmende Baufälligkeit der Kirche nach sich zog, bis die katholische Gemeinde 1860 schließlich ein neue eigene Kirche bauen konnte (Hunsche 1969: 58ff.). Über 400 Jahre nachdem in Brochterbeck der erste reformierte Pfarrer belegt ist, endet die Existenz der selbständigen Ev. Kirchengemeinde Brochterbeck. Als kleinste Kirchengemeinde im Kirchenkreis Tecklenburg ist sie bereits im Jahr 2000 pfarramtlich mit der Ev. Kirchengemeinde Tecklenburg verbunden worden. 2008 schließlich wurde die Ev. Kirchengemeinde Brochterbeck mit den Ev. Kirchengemeinden Ledde, Leeden und Tecklenburg zur neuen Ev. Kirchengemeinde Tecklenburg vereinigt (KABl. 2008 S. 79).Zum BestandIm Zuge der Einarbeitung des Nachtrags wurden die Archivalien von der 1990 vorgenommenen stehenden in die liegende Aufbewahrung umgebettet und in das Datenbankprogramm des Landeskirchlichen Archivs aufgenommen. In Anlehnung an die Gliederung des Bestandes 1990, die sich wiederum an der im Jahr 1964 durch den Archivar Huthoff erfolgten Vorordnung des damaligen Archivbestandes orientierte, wurden nun alle Archivalien in einer neuen einheitlichen Systematik zusammengeführt, wie sich aus der Gliederung des Bestandes ergibt. Die früheren, 1964 vergebenen alten Archivsignaturen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.269 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.269 Nr. ...".Literatur zur Gemeindegeschichte (der die vorgestellten Eckdaten entnommen wurde):Der Kirchenkreis Tecklenburg in Geschichte und Gegenwart, Bielefeld 1988Hunsche, Friedrich Ernst, Brochterbeck. Aus der Geschichte eines Dorfes der alten Grafschaft Tecklenburg, hg. von der Gemeinde Brochterbeck, Ibbenbüren 1969Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 327-329Rosen, Anton, Kirche und Kirchspiel im Tecklenburger Land, Lengerich 1954Rohm, Thomas/Schindling, Anton, Tecklenburg, Bentheim, Steinfurt, Lingen, in: Schindling, Anton/Ziegler, Walter (Hg.), Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500-1650, Bd. 3: Der Nordwesten, Münster 1991, S. 182-198Stapenhorst, A. H., Brochterbeck und seine evangelische Gemeinde, Leipzig 1913Wilkens, Wilhelm, Der Beitrag der Geistlichen Güterkassen zur Predigervergütung in den Grafschaften Tecklenburg und Oberlingen vom 17. bis zum 19. Jahrhundert, in: Jahrbuch für Westfälische Kirchengeschichte Bd. 99, Bielefeld 2004, S. 101-152
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Brochterbeck (Kirchenkreis Tecklenburg) wurde 1990 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2009 über Honorarvertrag um einen Nachtrag erweitert. Es umfasst insgesamt 375 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1677 bis 2004 erstrecken.
Die früheste erhaltene Überlieferung bezieht sich vornehmlich auf die Vermögensverwaltung und das Rechnungswesen. Bereits seit 1770 sind die Protokollbücher des Presbyteriums, die zu den zentralen Dokumenten in einem Kirchengemeindearchiv zählen, vollständig vorhanden. Gleichzeitig setzt auch eine regelmäßige, alle Bereiche der kirchlichen Verwaltung dokumentierende Aktenüberlieferung ein. Zu diesem Zeitpunkt blickt die aus vorreformatorischer Zeit stammende Kirchengemeinde allerdings bereits auf eine wirklich wechselvolle Geschichte zurück:
Zur Geschichte
Die Erbauseinandersetzungen in der Familie der Grafen von Tecklenburg führten Ende des 15. Jahrhunderts zu einer Dreiteilung des Territoriums in Tecklenburg, Lingen und Rheda. 1498 bildete sich bei einem Teilungsvertrag zwischen den Brüdern Otto VII. und Nikolaus IV. erstmalig die später so genannte Obergrafschaft Lingen heraus, die die Kirchspiele Brochterbeck, Ibbenbüren, Mettingen und Recke umfasste und dem Gebiet der 10 Kirchspiele um die Stadt Lingen (später als Niedergrafschaft Lingen bezeichnet) unter der Herrschaft von Nikolaus IV. zugefügt wurde. 1541 starb Nikolaus, und Ottos Sohn Konrad konnte die Grafschaft Lingen wieder mit der alten Grafschaft Tecklenburg vereinigen. Wie in den übrigen Kirchspielen des neuhinzugewonnen Gebiets führte er in Brochterbeck die Reformation ein und erließ 1543 eine lutherische Kirchenordnung. Sechs Jahre später jedoch ging die Grafschaft Lingen schon wieder in katholische Hand über: Als Mitglied des Schmalkaldischen Bundes unterlag auch Graf Konrad den katholischen Reichsständen im Schmalkaldischen Krieg und musste die Grafschaft Lingen 1547 an den kaiserlichen Feldherrn Graf Maximilian von Egmont-Büren abtreten. Nach dessen Tod im Jahr verkaufte seine Tochter Anna von Büren die Grafschaft 1551 an Kaiser Karl V., der sie vier Jahre später wiederum seinem Sohn Philipp II., König von Spanien, übertrug. Die Grafschaft stand also seit 1547 unter katholischem Einfluss und geriet noch tiefer in den Strudel der weiteren konfessionellen Auseinandersetzungen: Gleich einem Sperrriegel im Osten der Niederlande kam ihr nämlich eine strategische Funktion für das habsburgisch regierte Spanien in der Abwehr des niederländischen Freiheitskampfes, angeführt vom reformierten Haus Oranien, zu. Prinz Moritz von Nassau-Oranien eroberte die Grafschaft schließlich 1597, beanspruchte sie als Erbschaft aufgrund der Heirat seines Vaters mit Gräfin Anna von Büren und führte seinerseits das reformierte Bekenntnis ein. Zu dieser Zeit wird auch in Brochterbeck mit Rudolf Meyer erstmals ein reformierter Prediger bezeugt. Doch bereits 1605 eroberten die Spanier die Grafschaft zurück und trieben während der nun folgenden Herrschaftsphase bis 1633 die Gegenreformation durch die Jesuiten so erfolgreich voran, dass es den Oraniern nach der erneuten Rückeroberung nur sehr langsam möglich war, das Land, das mit dem Westfälischen Frieden 1648 endgültig an die Niederlande gefallen war, wieder dem evangelischen Glauben zuzuführen. Auch in Brochterbeck setzte sich erst seit 1675 eine regelmäßige Besetzung der evangelischen Pfarrstelle durch, nachdem noch eine weitere Fremdherrschaft überstanden war: 1672 hatte der Bischof von Münster, Christoph Bernhard von Galen, zwei Jahre lang das Land besetzt. Nach seinem Rückzug antworteten die Oranier mit einer Zwangsreformierung des Landes, was allerdings keine durchgreifend Änderung brachte. In Brochterbeck blieb der überwiegende Teil der Gemeinde katholisch. 1678 führte Wilhelm III. von Nassau-Oranien die reformierte Lingener Kirchenordnung ein, die die Grafschaft in drei Konsistorien einteilte. Das dritte dieser Konsistorien, das "Consistorium Ibbenburensis", umfasste den Bereich Ibbenbüren mit den Oberlingenschen Gemeinden Ibbenbüren, Mettingen, Recke und Brochterbeck. 1702 gelangte die Grafschaft Lingen als oranisches Erbe an das Königreich Preußen, das 5 Jahre später dazu die Grafschaft Tecklenburg käuflich erwarb. Nach über 150 Jahren waren nun beide Gebiete, deren historische Entwicklung unterschiedlicher kaum sein kann, erstmals wieder vereint: Während in der Grafschaft Tecklenburg von 1527 an ununterbrochen das lutherische und dann seit 1587 ununterbrochen das reformierte Bekenntnis geherrscht hatte, war die Obergrafschaft gleich einem Spielball rivalisierender Mächte einem unvergleichlichen Regierungs- und Konfessionswechsel ausgesetzt gewesen. Seit der Reformation hatte die Gemeinde Brochterbeck siebenmal die Konfession wechseln müssen.
Unter Oranischer Herrschaft war eine Geistliche Güterkasse für die Besoldung der Geistlichen aus den kirchlichen Einnahmen der Grafschaft eingerichtet worden, der auch die katholischen Pfarrgüter und Einkünfte zugeschlagen wurden (Zur Oberlingenschen Geistlichen Güterkasse Wilkens 2004: 101-152). Nachdem die Niedergrafschaft 1815 Hannover zugefallen war, wurde die Güterkasse geteilt und die Oberlingensche Geistliche Güterkasse ausgegliedert. Aus ihr dotierten sich weiterhin die Pfarrgehälter der Kirchengemeinden in Brochterbeck, Recke, Mettingen und Ibbenbüren. Alle vier Pfarrstellen waren in landesherrlichem Patronat. Ihre Besetzung erfolgte seit jeher derart, dass bei einer eintretenden Vakanz die weniger günstig gestellten Pfarrer in die vakante besser dotierte Pfarrstelle aufrücken konnten, so dass der dienstjüngste Pfarrer mit dem geringsten Gehalt in Brochterbeck begann, bis er allmählich über Mettingen und Recke nach Ibbenbüren zu dem höchsten Einkommen gelangen konnte. Die preußische Regierung hob diesen Besetzungsmodus 1818/19 auf, eine wirkliche Gleichstellung der Pfarrgehälter gelang jedoch erst 1867. Zur Pfarrbesoldung in Brochterbeck lohnt sich ein Blick in die entsprechenden Akten im Gemeindearchiv.
Neben der Oberlingenschen Geistlichen Güterkasse bestand auch eine Oberlingensche Predigerwitwen- und Waisenkasse sowie eine (gemeindliche) Witwen- und Waisenkasse (Wilkens 2004: 101-152). Letztere war gedacht zur Unterstützung und Erziehung von Waisenkindern in der reformierten Konfession und unterstand der Verwaltung des Landrates. Über die Vermittlung der Pfarrer von bedürftigen Witwen und Waisen zur Verteilung der Mittel aus der Kasse geben einige Akten im Archiv der Kirchengemeinde Auskunft.
Unter der preußischen Regierung begann für die katholischen Bewohner der Grafschaft nach den Repressalien der oranischen Zwangsreformierung eine Zeit der Toleranz. Das kirchliche Leben der katholischen Gemeinde Leben blühte allmählich auf, 1717/18 konnte eine kleine katholische Kirche errichtet werden, Jahrzehnte später war auch das Glockenläuten wieder gestattet. Doch die Notkirche war nach fast 100 Jahren so baufällig, dass im Jahr 1809 der Mitgebrauch der evangelischen Kirche durch die katholische Gemeinde vom Unterpräfekten in Lingen (Brochterbeck gehörte zur Zeit der französischen Zwischenherrschaft zum Großherzogtum Berg) angeordnet wurde. Die Einrichtung des Simultaneums, wie es die Kirchenakten bezeugen (LkA EKvW 4.269 Nr. 41 und 42; in Nr. 41 finden sich die schriftlichen Vereinbarungen von 1809 und 1810 beider Gemeinden über die gemeinsame Kirchennutzung), stieß bei der evangelischen Gemeinde nicht auf besondere Gegenliebe, sie fühlte sich von der zahlenmäßig überwiegenden katholischen Gemeinde übergangen und bedrängt, während die Katholiken sich noch als Eigentümer der evangelischen Kirche zu betrachten schienen. Die Streitigkeiten gipfelten in den Auseinandersetzungen um die Finanzierung der Kirchenreparaturen, was die zunehmende Baufälligkeit der Kirche nach sich zog, bis die katholische Gemeinde 1860 schließlich ein neue eigene Kirche bauen konnte (Hunsche 1969: 58ff.).
Über 400 Jahre nachdem in Brochterbeck der erste reformierte Pfarrer belegt ist, endet die Existenz der selbständigen Ev. Kirchengemeinde Brochterbeck. Als kleinste Kirchengemeinde im Kirchenkreis Tecklenburg ist sie bereits im Jahr 2000 pfarramtlich mit der Ev. Kirchengemeinde Tecklenburg verbunden worden. 2008 schließlich wurde die Ev. Kirchengemeinde Brochterbeck mit den Ev. Kirchengemeinden Ledde, Leeden und Tecklenburg zur neuen Ev. Kirchengemeinde Tecklenburg vereinigt (KABl. 2008 S. 79).
Zum Bestand
Im Zuge der Einarbeitung des Nachtrags wurden die Archivalien von der 1990 vorgenommenen stehenden in die liegende Aufbewahrung umgebettet und in das Datenbankprogramm des Landeskirchlichen Archivs aufgenommen. In Anlehnung an die Gliederung des Bestandes 1990, die sich wiederum an der im Jahr 1964 durch den Archivar Huthoff erfolgten Vorordnung des damaligen Archivbestandes orientierte, wurden nun alle Archivalien in einer neuen einheitlichen Systematik zusammengeführt, wie sich aus der Gliederung des Bestandes ergibt. Die früheren, 1964 vergebenen alten Archivsignaturen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.269 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.269 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte (der die vorgestellten Eckdaten entnommen wurde):
Der Kirchenkreis Tecklenburg in Geschichte und Gegenwart, Bielefeld 1988
Hunsche, Friedrich Ernst, Brochterbeck. Aus der Geschichte eines Dorfes der alten Grafschaft Tecklenburg, hg. von der Gemeinde Brochterbeck, Ibbenbüren 1969
Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 327-329
Rosen, Anton, Kirche und Kirchspiel im Tecklenburger Land, Lengerich 1954
Rohm, Thomas/Schindling, Anton, Tecklenburg, Bentheim, Steinfurt, Lingen, in: Schindling, Anton/Ziegler, Walter (Hg.), Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500-1650, Bd. 3: Der Nordwesten, Münster 1991, S. 182-198
Stapenhorst, A. H., Brochterbeck und seine evangelische Gemeinde, Leipzig 1913
Wilkens, Wilhelm, Der Beitrag der Geistlichen Güterkassen zur Predigervergütung in den Grafschaften Tecklenburg und Oberlingen vom 17. bis zum 19. Jahrhundert, in: Jahrbuch für Westfälische Kirchengeschichte Bd. 99, Bielefeld 2004, S. 101-152
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Brochterbeck (Kirchenkreis Tecklenburg) wurde 1990 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2009 über Honorarvertrag um einen Nachtrag erweitert. Es umfasst insgesamt 375 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1677 bis 2004 erstrecken.
Die früheste erhaltene Überlieferung bezieht sich vornehmlich auf die Vermögensverwaltung und das Rechnungswesen. Bereits seit 1770 sind die Protokollbücher des Presbyteriums, die zu den zentralen Dokumenten in einem Kirchengemeindearchiv zählen, vollständig vorhanden. Gleichzeitig setzt auch eine regelmäßige, alle Bereiche der kirchlichen Verwaltung dokumentierende Aktenüberlieferung ein. Zu diesem Zeitpunkt blickt die aus vorreformatorischer Zeit stammende Kirchengemeinde allerdings bereits auf eine wirklich wechselvolle Geschichte zurück:
Zur Geschichte
Die Erbauseinandersetzungen in der Familie der Grafen von Tecklenburg führten Ende des 15. Jahrhunderts zu einer Dreiteilung des Territoriums in Tecklenburg, Lingen und Rheda. 1498 bildete sich bei einem Teilungsvertrag zwischen den Brüdern Otto VII. und Nikolaus IV. erstmalig die später so genannte Obergrafschaft Lingen heraus, die die Kirchspiele Brochterbeck, Ibbenbüren, Mettingen und Recke umfasste und dem Gebiet der 10 Kirchspiele um die Stadt Lingen (später als Niedergrafschaft Lingen bezeichnet) unter der Herrschaft von Nikolaus IV. zugefügt wurde. 1541 starb Nikolaus, und Ottos Sohn Konrad konnte die Grafschaft Lingen wieder mit der alten Grafschaft Tecklenburg vereinigen. Wie in den übrigen Kirchspielen des neuhinzugewonnen Gebiets führte er in Brochterbeck die Reformation ein und erließ 1543 eine lutherische Kirchenordnung. Sechs Jahre später jedoch ging die Grafschaft Lingen schon wieder in katholische Hand über: Als Mitglied des Schmalkaldischen Bundes unterlag auch Graf Konrad den katholischen Reichsständen im Schmalkaldischen Krieg und musste die Grafschaft Lingen 1547 an den kaiserlichen Feldherrn Graf Maximilian von Egmont-Büren abtreten. Nach dessen Tod im Jahr verkaufte seine Tochter Anna von Büren die Grafschaft 1551 an Kaiser Karl V., der sie vier Jahre später wiederum seinem Sohn Philipp II., König von Spanien, übertrug. Die Grafschaft stand also seit 1547 unter katholischem Einfluss und geriet noch tiefer in den Strudel der weiteren konfessionellen Auseinandersetzungen: Gleich einem Sperrriegel im Osten der Niederlande kam ihr nämlich eine strategische Funktion für das habsburgisch regierte Spanien in der Abwehr des niederländischen Freiheitskampfes, angeführt vom reformierten Haus Oranien, zu. Prinz Moritz von Nassau-Oranien eroberte die Grafschaft schließlich 1597, beanspruchte sie als Erbschaft aufgrund der Heirat seines Vaters mit Gräfin Anna von Büren und führte seinerseits das reformierte Bekenntnis ein. Zu dieser Zeit wird auch in Brochterbeck mit Rudolf Meyer erstmals ein reformierter Prediger bezeugt. Doch bereits 1605 eroberten die Spanier die Grafschaft zurück und trieben während der nun folgenden Herrschaftsphase bis 1633 die Gegenreformation durch die Jesuiten so erfolgreich voran, dass es den Oraniern nach der erneuten Rückeroberung nur sehr langsam möglich war, das Land, das mit dem Westfälischen Frieden 1648 endgültig an die Niederlande gefallen war, wieder dem evangelischen Glauben zuzuführen. Auch in Brochterbeck setzte sich erst seit 1675 eine regelmäßige Besetzung der evangelischen Pfarrstelle durch, nachdem noch eine weitere Fremdherrschaft überstanden war: 1672 hatte der Bischof von Münster, Christoph Bernhard von Galen, zwei Jahre lang das Land besetzt. Nach seinem Rückzug antworteten die Oranier mit einer Zwangsreformierung des Landes, was allerdings keine durchgreifend Änderung brachte. In Brochterbeck blieb der überwiegende Teil der Gemeinde katholisch. 1678 führte Wilhelm III. von Nassau-Oranien die reformierte Lingener Kirchenordnung ein, die die Grafschaft in drei Konsistorien einteilte. Das dritte dieser Konsistorien, das "Consistorium Ibbenburensis", umfasste den Bereich Ibbenbüren mit den Oberlingenschen Gemeinden Ibbenbüren, Mettingen, Recke und Brochterbeck. 1702 gelangte die Grafschaft Lingen als oranisches Erbe an das Königreich Preußen, das 5 Jahre später dazu die Grafschaft Tecklenburg käuflich erwarb. Nach über 150 Jahren waren nun beide Gebiete, deren historische Entwicklung unterschiedlicher kaum sein kann, erstmals wieder vereint: Während in der Grafschaft Tecklenburg von 1527 an ununterbrochen das lutherische und dann seit 1587 ununterbrochen das reformierte Bekenntnis geherrscht hatte, war die Obergrafschaft gleich einem Spielball rivalisierender Mächte einem unvergleichlichen Regierungs- und Konfessionswechsel ausgesetzt gewesen. Seit der Reformation hatte die Gemeinde Brochterbeck siebenmal die Konfession wechseln müssen.
Unter Oranischer Herrschaft war eine Geistliche Güterkasse für die Besoldung der Geistlichen aus den kirchlichen Einnahmen der Grafschaft eingerichtet worden, der auch die katholischen Pfarrgüter und Einkünfte zugeschlagen wurden (Zur Oberlingenschen Geistlichen Güterkasse Wilkens 2004: 101-152). Nachdem die Niedergrafschaft 1815 Hannover zugefallen war, wurde die Güterkasse geteilt und die Oberlingensche Geistliche Güterkasse ausgegliedert. Aus ihr dotierten sich weiterhin die Pfarrgehälter der Kirchengemeinden in Brochterbeck, Recke, Mettingen und Ibbenbüren. Alle vier Pfarrstellen waren in landesherrlichem Patronat. Ihre Besetzung erfolgte seit jeher derart, dass bei einer eintretenden Vakanz die weniger günstig gestellten Pfarrer in die vakante besser dotierte Pfarrstelle aufrücken konnten, so dass der dienstjüngste Pfarrer mit dem geringsten Gehalt in Brochterbeck begann, bis er allmählich über Mettingen und Recke nach Ibbenbüren zu dem höchsten Einkommen gelangen konnte. Die preußische Regierung hob diesen Besetzungsmodus 1818/19 auf, eine wirkliche Gleichstellung der Pfarrgehälter gelang jedoch erst 1867. Zur Pfarrbesoldung in Brochterbeck lohnt sich ein Blick in die entsprechenden Akten im Gemeindearchiv.
Neben der Oberlingenschen Geistlichen Güterkasse bestand auch eine Oberlingensche Predigerwitwen- und Waisenkasse sowie eine (gemeindliche) Witwen- und Waisenkasse (Wilkens 2004: 101-152). Letztere war gedacht zur Unterstützung und Erziehung von Waisenkindern in der reformierten Konfession und unterstand der Verwaltung des Landrates. Über die Vermittlung der Pfarrer von bedürftigen Witwen und Waisen zur Verteilung der Mittel aus der Kasse geben einige Akten im Archiv der Kirchengemeinde Auskunft.
Unter der preußischen Regierung begann für die katholischen Bewohner der Grafschaft nach den Repressalien der oranischen Zwangsreformierung eine Zeit der Toleranz. Das kirchliche Leben der katholischen Gemeinde Leben blühte allmählich auf, 1717/18 konnte eine kleine katholische Kirche errichtet werden, Jahrzehnte später war auch das Glockenläuten wieder gestattet. Doch die Notkirche war nach fast 100 Jahren so baufällig, dass im Jahr 1809 der Mitgebrauch der evangelischen Kirche durch die katholische Gemeinde vom Unterpräfekten in Lingen (Brochterbeck gehörte zur Zeit der französischen Zwischenherrschaft zum Großherzogtum Berg) angeordnet wurde. Die Einrichtung des Simultaneums, wie es die Kirchenakten bezeugen (LkA EKvW 4.269 Nr. 41 und 42; in Nr. 41 finden sich die schriftlichen Vereinbarungen von 1809 und 1810 beider Gemeinden über die gemeinsame Kirchennutzung), stieß bei der evangelischen Gemeinde nicht auf besondere Gegenliebe, sie fühlte sich von der zahlenmäßig überwiegenden katholischen Gemeinde übergangen und bedrängt, während die Katholiken sich noch als Eigentümer der evangelischen Kirche zu betrachten schienen. Die Streitigkeiten gipfelten in den Auseinandersetzungen um die Finanzierung der Kirchenreparaturen, was die zunehmende Baufälligkeit der Kirche nach sich zog, bis die katholische Gemeinde 1860 schließlich ein neue eigene Kirche bauen konnte (Hunsche 1969: 58ff.).
Über 400 Jahre nachdem in Brochterbeck der erste reformierte Pfarrer belegt ist, endet die Existenz der selbständigen Ev. Kirchengemeinde Brochterbeck. Als kleinste Kirchengemeinde im Kirchenkreis Tecklenburg ist sie bereits im Jahr 2000 pfarramtlich mit der Ev. Kirchengemeinde Tecklenburg verbunden worden. 2008 schließlich wurde die Ev. Kirchengemeinde Brochterbeck mit den Ev. Kirchengemeinden Ledde, Leeden und Tecklenburg zur neuen Ev. Kirchengemeinde Tecklenburg vereinigt (KABl. 2008 S. 79).
Zum Bestand
Im Zuge der Einarbeitung des Nachtrags wurden die Archivalien von der 1990 vorgenommenen stehenden in die liegende Aufbewahrung umgebettet und in das Datenbankprogramm des Landeskirchlichen Archivs aufgenommen. In Anlehnung an die Gliederung des Bestandes 1990, die sich wiederum an der im Jahr 1964 durch den Archivar Huthoff erfolgten Vorordnung des damaligen Archivbestandes orientierte, wurden nun alle Archivalien in einer neuen einheitlichen Systematik zusammengeführt, wie sich aus der Gliederung des Bestandes ergibt. Die früheren, 1964 vergebenen alten Archivsignaturen bleiben jedoch weiterhin nachvollziehbar, da sie in die Datenbank aufgenommen wurden.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.269 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.269 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte (der die vorgestellten Eckdaten entnommen wurde):
Der Kirchenkreis Tecklenburg in Geschichte und Gegenwart, Bielefeld 1988
Hunsche, Friedrich Ernst, Brochterbeck. Aus der Geschichte eines Dorfes der alten Grafschaft Tecklenburg, hg. von der Gemeinde Brochterbeck, Ibbenbüren 1969
Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 1 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 11), Bielefeld 2008, S. 327-329
Rosen, Anton, Kirche und Kirchspiel im Tecklenburger Land, Lengerich 1954
Rohm, Thomas/Schindling, Anton, Tecklenburg, Bentheim, Steinfurt, Lingen, in: Schindling, Anton/Ziegler, Walter (Hg.), Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500-1650, Bd. 3: Der Nordwesten, Münster 1991, S. 182-198
Stapenhorst, A. H., Brochterbeck und seine evangelische Gemeinde, Leipzig 1913
Wilkens, Wilhelm, Der Beitrag der Geistlichen Güterkassen zur Predigervergütung in den Grafschaften Tecklenburg und Oberlingen vom 17. bis zum 19. Jahrhundert, in: Jahrbuch für Westfälische Kirchengeschichte Bd. 99, Bielefeld 2004, S. 101-152
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 14:00 MEZ