Ortsherrschaft Flehingen der Grafen Wolff-Metternich (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 70 Flehingen
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Nichtstaatliches Archivgut >> Familien- und Herrschaftsarchive >> Adel >> Wolff-Metternich
1557-1875
Überlieferungsgeschichte
Das seit Anfang des 14. Jh. bezeugte, zur althessischen Ritterschaft gehörende Geschlecht der Wölfe von Gudenberg hatte seinen Stammsitz auf der nordhessischen Burg Gudenberg bei Zierenberg. Durch seine Heirat mit Sybilla von Metternich 1440 erwarb Goddart Wolff von Gudenberg zu Itter neben Anteilen an der Herrschaft Metternich umfangreichen Besitz im Rheinland und führte seitdem den Namen Wolff genannt von Metternich. Der kurfürstlich kölnische Kämmerer und Hofmarschall Johann Adolf Wolff genannt von Metternich zur Gracht wurde 1637, im Jahr seiner Erhebung in den Reichsfreiherrenstand, von Kurfürst Maximilian, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Ober- und Niederbayern mit Burg und Dorf Flehingen belehnt. Hinzu kamen noch Kirchensatz und Zehnt als bischöflich speyerische Lehen. Die später in den Reichsgrafenstand erhobene Familie hatte bis 1854 als Lehensträgerin die Ortsherrschaft über Flehingen inne. 1876 erwarb die Gemeinde Flehingen von dieser das Gut Flehingen. Mit dem Anwesen ging auch das Gutsarchiv in den Besitz der Gemeinde über, die es 1884 im Generallandesarchiv hinterlegte.
Inhalt und Bewertung
Gutsverwaltung: Bürgerannahme und Wegzug.- Schloss Flehingen.- Hubhof in Helmsheim.- Wald.- Einnahmen und Güter.- Juden.- Kirche und Schule.- Gerichts- und Territorialhoheit.- Mühlen.- Renovationen der Herrschaftlichen Gebäude, Güter und Gefälle
Einleitung: 1637 wurde die gräfliche Familie Wolff-Metternich aus Gracht vom Kurfürsten von der Pfalz mit der Ortsherrschaft Flehingen belehnt und konnte dieses Lehen bis 1854 halten. Die Wolff-Metternichs waren auch seitens der Bischöfe von Speyer mit dem Kirchensatz und dem Zehnten belehnt. Sie hatten also das Recht, den Zehnten zu Flehingen einzuziehen und einen Pfarrer auf die Pfarrstelle zu präsentieren. Im Jahre 1876 erwarb die Gemeinde Flehingen von der Familie Wolff-Metternich das Gut Flehingen zum Preis von 550.000 Mark. Mit dem Anwesen ging auch das Archiv der Gutsherrschaft in Gemeindebesitz über und wurde um 1880 dem Badischen Generallandesarchiv eingeliefert, das diesen Bestand in seiner Abteilung 70 (Hinterlegungen von Gemeinden) verwahrt. Daher hat der Brettener Gemeinderat und Archivpfleger für den Amtsbezirk Bretten G. Wörner, als er 1882 in den "Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission" ein Verzeichnis der Gemeindearchivalien seines Bezirks herausgab, unter Flehingen vermerkt, dass die Gemeinde keine Archivalien besitze. Im Jahre 1956 stellte der Gemeinderat die erforderlichen Mittel für eine gründliche Neuordnung des Gemeindearchivs zur Verfügung. Die Herren Dr. Zier, Weber und Meisch vom Badischen Generallandesarchiv unterzogen sich dieser Aufgabe mit Sachkenntnis und großem Geschick. Sämtliche aus der laufenden Gemeinderegistratur ausgeschiedenen Akten, Bände und Rechnungen wurden, soweit sie archivwürdig waren, in das Gemeindearchiv überwiesen. nach Günther Haselier, 1956
Das seit Anfang des 14. Jh. bezeugte, zur althessischen Ritterschaft gehörende Geschlecht der Wölfe von Gudenberg hatte seinen Stammsitz auf der nordhessischen Burg Gudenberg bei Zierenberg. Durch seine Heirat mit Sybilla von Metternich 1440 erwarb Goddart Wolff von Gudenberg zu Itter neben Anteilen an der Herrschaft Metternich umfangreichen Besitz im Rheinland und führte seitdem den Namen Wolff genannt von Metternich. Der kurfürstlich kölnische Kämmerer und Hofmarschall Johann Adolf Wolff genannt von Metternich zur Gracht wurde 1637, im Jahr seiner Erhebung in den Reichsfreiherrenstand, von Kurfürst Maximilian, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Ober- und Niederbayern mit Burg und Dorf Flehingen belehnt. Hinzu kamen noch Kirchensatz und Zehnt als bischöflich speyerische Lehen. Die später in den Reichsgrafenstand erhobene Familie hatte bis 1854 als Lehensträgerin die Ortsherrschaft über Flehingen inne. 1876 erwarb die Gemeinde Flehingen von dieser das Gut Flehingen. Mit dem Anwesen ging auch das Gutsarchiv in den Besitz der Gemeinde über, die es 1884 im Generallandesarchiv hinterlegte.
Inhalt und Bewertung
Gutsverwaltung: Bürgerannahme und Wegzug.- Schloss Flehingen.- Hubhof in Helmsheim.- Wald.- Einnahmen und Güter.- Juden.- Kirche und Schule.- Gerichts- und Territorialhoheit.- Mühlen.- Renovationen der Herrschaftlichen Gebäude, Güter und Gefälle
Einleitung: 1637 wurde die gräfliche Familie Wolff-Metternich aus Gracht vom Kurfürsten von der Pfalz mit der Ortsherrschaft Flehingen belehnt und konnte dieses Lehen bis 1854 halten. Die Wolff-Metternichs waren auch seitens der Bischöfe von Speyer mit dem Kirchensatz und dem Zehnten belehnt. Sie hatten also das Recht, den Zehnten zu Flehingen einzuziehen und einen Pfarrer auf die Pfarrstelle zu präsentieren. Im Jahre 1876 erwarb die Gemeinde Flehingen von der Familie Wolff-Metternich das Gut Flehingen zum Preis von 550.000 Mark. Mit dem Anwesen ging auch das Archiv der Gutsherrschaft in Gemeindebesitz über und wurde um 1880 dem Badischen Generallandesarchiv eingeliefert, das diesen Bestand in seiner Abteilung 70 (Hinterlegungen von Gemeinden) verwahrt. Daher hat der Brettener Gemeinderat und Archivpfleger für den Amtsbezirk Bretten G. Wörner, als er 1882 in den "Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission" ein Verzeichnis der Gemeindearchivalien seines Bezirks herausgab, unter Flehingen vermerkt, dass die Gemeinde keine Archivalien besitze. Im Jahre 1956 stellte der Gemeinderat die erforderlichen Mittel für eine gründliche Neuordnung des Gemeindearchivs zur Verfügung. Die Herren Dr. Zier, Weber und Meisch vom Badischen Generallandesarchiv unterzogen sich dieser Aufgabe mit Sachkenntnis und großem Geschick. Sämtliche aus der laufenden Gemeinderegistratur ausgeschiedenen Akten, Bände und Rechnungen wurden, soweit sie archivwürdig waren, in das Gemeindearchiv überwiesen. nach Günther Haselier, 1956
2 Urkunden, 111 Akten
Bestand
Lehenurkunden der Grafen Wolff-Metternich zur Gracht siehe: Ältere Bestände Urkunden Lehen- und Adelsarchiv 44 Lehen- und Adelsarchiv.- Zur Genealogie der Familie siehe: Ältere Bestände Urkunden Aufschwörungen 73 Aufschwörungen und Stammbäume.- Zum Ort Flehingen siehe auch: Ältere Bestände Akten Spezialakten der kleineren Ämter und Orte 229 Nr. 28633-28746 und Gemeindearchiv in Flehingen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:03 MESZ