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Anordnung, dass die Verordnungen bezüglich des Reinhaltens der Straßen besser als bisher eingehalten werden sollen. Die Straßen sollen täglich von Kot gereinigt werden und den Fuhrleuten soll nicht gestattet werden den Kot, liegen zu lassen. Ähnliches gilt für Bauschutt und dessen Verursacher. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe. (S. 60-62)

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Stadtarchiv Düsseldorf
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