Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er als Landesfürst dem Otto von Hirschhorn, Ritter, seinem Bruder Melchior sowie Hans und seinen Geschwistern - alle von Hirschhorn und von demselben "stamme" - eine Schatzung des 20. Pfennigs auf die hinter ihnen in Städten, Dörfern, Weilern und Höfen und anderso sitzenden Leute bewilligt hat, damit sie ihre Schulden und Schadensleistungen (schulden und leistenden schaden dar inn sie gefallen sin) verringern mögen. Die Schatzung darf auch auf dortige Leibeigene des Pfalzgrafen gelegt werden. Der Pfalzgraf hat Freunde der Herren von Hirschhorn (etlichen iren fründen) verordnet, die Schatzung einzunehmen und die Einnahmen auf die dringlichsten Schuldverschreibungen der von Hirschhorn anzuweisen, wobei diese gegen die Entscheidungen keinen Einspruch erheben sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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