Ernennung über die dem Kloster Bebenhausen gehörige Pfarr zu Altdorf (vor dem Schönbuch) und ihrer "Filialia", d. i. Erneuerung über die Lehenschaft (ius patronatus et advocatiae mit aller Jurisdiktion, allen Rechten und Gerechtigkeiten), die Zehnten, die Beholzung eines Pfarrherrn, die Eigen- und Lehengüter und die Einkommen aus Gülten und Zinsen zu Altdorf und Holzgerlingen.