Graf Ludwig von Württemberg gibt eine Verschreibung, wonach sich die Klosterfrauen zu Kirchbach bei dem an ihn verkauften Dorf Häfnerhaslach den Kirchensatz und Widum vorbehalten haben (vgl. A 484 Bü 1)

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner