Wilhelm der Kriegenbrunner, Richter zu Stadtamhof und gesessen an der Schranne zu Unterwinzer, erteilt an Elisabeth, Äbtissin von Kloster St. Paul, einen Urteilsbrief, dass es künftig keinem gestattet sein soll, die klostereigenen Güter, sein es Weingärten, Hofstätten oder Äcker, ohne dem Wissen der Äbtissin oder ihrer Amtsleute zu schädigen oder zu verkaufen. S: Wilhelm der Kriegenbrunner, Richter zu Stadtamhof

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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