Streit um den Nachlaß des Ostern 1584 kinderlos und intestat verstorbenen Philipp von Wylich zu Winnenthal. Die Klägerin war Witwe von dessen jüngerem Bruder Dietrich, der Beklagte Philipps Halbbruder aus 1. Ehe des Vaters Dietrich von Wylich. Die Klägerin beruft sich für den alleinigen Erbanspruch ihrer Kinder auf einen 1537 zwischen Dietrich von Wylich und seinen Kindern 1. und 2. Ehe geschlossenen Erbvertrag, der durch dessen Testament von 1555 bestätigt worden sei, worin ein Verbleiben der Erbanteile in den durch die verschiedenen Mütter gebildeten Linien vorgesehen war und erst bei deren Aussterben der Übergang in eine andere Linie erfolgen sollte. Sie wendet sich an das RKG, da die strittigen Besitzungen unter verschiedenen Herrschaften liegen und die Beklagten wiederum anderen Herren unterstehen. Die Beklagten bestreiten die Zulässigkeit des RKG-Verfahrens da Philipps Sterbehaus und der größte Teil seines Besitzes im Herzogtum Kleve lägen, so daß dort verhandelt werden müsse. Streit, wer sich derzeit in der Possession der strittigen Ländereien befinde und die Einnahmen daraus heben könne.
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Streit um den Nachlaß des Ostern 1584 kinderlos und intestat verstorbenen Philipp von Wylich zu Winnenthal. Die Klägerin war Witwe von dessen jüngerem Bruder Dietrich, der Beklagte Philipps Halbbruder aus 1. Ehe des Vaters Dietrich von Wylich. Die Klägerin beruft sich für den alleinigen Erbanspruch ihrer Kinder auf einen 1537 zwischen Dietrich von Wylich und seinen Kindern 1. und 2. Ehe geschlossenen Erbvertrag, der durch dessen Testament von 1555 bestätigt worden sei, worin ein Verbleiben der Erbanteile in den durch die verschiedenen Mütter gebildeten Linien vorgesehen war und erst bei deren Aussterben der Übergang in eine andere Linie erfolgen sollte. Sie wendet sich an das RKG, da die strittigen Besitzungen unter verschiedenen Herrschaften liegen und die Beklagten wiederum anderen Herren unterstehen. Die Beklagten bestreiten die Zulässigkeit des RKG-Verfahrens da Philipps Sterbehaus und der größte Teil seines Besitzes im Herzogtum Kleve lägen, so daß dort verhandelt werden müsse. Streit, wer sich derzeit in der Possession der strittigen Ländereien befinde und die Einnahmen daraus heben könne.
AA 0627, 771 - B 2081/6243
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1584-1590 (1569-1590)
Enthaeltvermerke: Kläger: Maria von Bawir (Buir, Buer, Buhr, Buher, Büher, Buhren, Buyer, Baur), Witwe des Dietrich von Wylich zu Pröbsting (Probstingen; Kr. Borken) und Döring (Duringen; Kr. Borken), und die Tutoren ihrer beider unmündigen Kinder Dietrich, Adolf Hermann, Elisabeth, Agnes und Maria: der Weseler Schöffe Dr. Bernhard von Reid und der Weseler Schöffe und Ratsverwandte, Marias Rentmeister und Verwalter Arnold Scheper (Schoper, Schefer) Beklagter: Adolf von Wylich zu Diersfordt (Dirspert, Dirspuirt, Dirsport) (Kr. Rees), klev. Amtmann zu Bislich, Erbhofmeister des Fürstentums Kleve, und seine Söhne Dietrich, Adolf der Junge, Kraft und Gottfried von Wylich zu Diersfordt; ab Juni 1586 diese Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Fickler 1585 - Johann Michael Fyckler 1585 - Johan Heuser - Conraid Streitter - Martin Haugk - Martin Hawk 1587 - Jacob Streitt Prokuratoren (Bekl.): Dr. Laurentius Vomelius 1585, 1585 - Dr. Johann Jacob Kremer - Dr. Christoffer Rebstock - Dr. Sebastian Linck - Dr. Bernhard Koehorn Prozeßart: Simplicis querelae Instanzen: RKG 1584-1590 (1569-1590) Beweismittel: Notarieller Protest der Kläger bei Abt Heinrich von Werden wegen der mit der Begründung erfolgten Heimfallerklärung, daß Nordbroich (Nordbrock) Mannlehen, kein Dienstmannslehen sei, 1584 (31). Zeugenrotulus des klev. Richters zu Brünen (Brunen; Kr. Rees) (67-80). Desgl. des Richters zu Dingden (Kr. Borken), 1584 (81-105). Schreiben des Administrators des Hochstifts Münster an Maria von Bawir, 1585 (106f.). Protest der Kläger gegen die vom Administrator von Münster genehmigte Einnahme Nordbroichs durch die Beklagten trotz früheren, inserierten, Manutenenzbefehls des Administrators, 1584 (109). Notariatsinstrument über die Besitzergreifung des Hauses Winnenthal durch die Beklagten, 1584 (149). Bd. 2: Lehensbrief Herzog Wilhelms von Jülich-Kleve-Berg für Vinzenz von Wylich betr. Haus Winnenthal, 1570 (283f.). Desgl. für Philipp von Wylich, 1575 (285f.). Desgl. für Daem von Bawir für seinen Neffen Dietrich von Wylich, Marias Sohn, 1584 (287f.). Desgl. des Abts Heinrich von Werden für Philipp von Wylich betr. Gut Nordbroich, 1575 (289f.). Beschreibung: 2 Bde., 11,5 cm; Bd. 1: 6 cm, 175 Bl., lose; Q 1-36, es fehlen Q 1, 2, 6; Bd. 2: 5,5 cm, Bl. 176-393, lose; Q 37-53*, 6 Beilagen, davon 3 = Q 51*-53*.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:21 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
- 2. Buchstabe B (Gliederung)