Veit Regenherr von (Ober-)Waldhausen bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, ihm und seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, auf Lebenszeit ein Gut in (Ober-)Waldhausen verliehen hat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berendt") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini, was Urbar und Rödel des Klosters ausweisen. Im Herbst leisten sie auf Anforderung Fuhrdienste an den Bodensee oder anderswohin gegen übliche Entlohnung. Der Ehrschatz beträgt 10 fl, fällig bei Verleihung. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
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Veit Regenherr von (Ober-)Waldhausen bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, ihm und seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, auf Lebenszeit ein Gut in (Ober-)Waldhausen verliehen hat. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berendt") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini, was Urbar und Rödel des Klosters ausweisen. Im Herbst leisten sie auf Anforderung Fuhrdienste an den Bodensee oder anderswohin gegen übliche Entlohnung. Der Ehrschatz beträgt 10 fl, fällig bei Verleihung. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1315
fasc. 026 n. 17
B 522 II U 1226
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1560 September 9 (montag den neundten tag Septembris)
28,6 x 34,3 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Veit Regenherr von (Ober-)Waldhausen
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen
Siegler: Sebastian Ankenreute, Bürger zu Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., stark besch.
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen
Siegler: Sebastian Ankenreute, Bürger zu Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., stark besch.
Ankenreute, Sebastian
Regenherr, Veit
Oberwaldhausen : Unterwaldhausen RV
Oberwaldhausen : Unterwaldhausen RV; Einwohner
Ravensburg RV; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ
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