Knappe Remberd Mule hat sich mit dem Kapitel und den Vikaren der Lambertikirche zu Oldenburg mit Ausnahme des Vikars Gerd Bremer freundlich vertragen und bekennt, dass er ihnen 19 1/2 Bremer Mark an Rente schuldig ist, die er ihnen bei Strafe des Einlagers in Oldenburg acht Tage nach Ostern mit 12 rheinischen Gulden bezahlen will. Er und seine Dingleute, die Knappen Wolter van Bolland und Borges Melker siegeln. Datierung: Na Christi gebord dusent verhundert ame neghen unde vefftigesten jare feria sexta Quatuortemporum in quadragesima = 1459 Februar 16
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Knappe Remberd Mule hat sich mit dem Kapitel und den Vikaren der Lambertikirche zu Oldenburg mit Ausnahme des Vikars Gerd Bremer freundlich vertragen und bekennt, dass er ihnen 19 1/2 Bremer Mark an Rente schuldig ist, die er ihnen bei Strafe des Einlagers in Oldenburg acht Tage nach Ostern mit 12 rheinischen Gulden bezahlen will. Er und seine Dingleute, die Knappen Wolter van Bolland und Borges Melker siegeln. Datierung: Na Christi gebord dusent verhundert ame neghen unde vefftigesten jare feria sexta Quatuortemporum in quadragesima = 1459 Februar 16
NLA OL, Best. 23, -5 Urk. Nr. 179
Best. 23-5
NLA OL, Best. 23 Oldenburgische Klöster und Stifter
Oldenburgische Klöster und Stifter >> 6 Urkunden >> 6.5 Kollegiatstift St. Lamberti in Oldenburg
- 16.02.1459
Enthält: Ausfertigung; mnd.; Papier, 15 x 22 cm; Plica: 2,5 cm Siegel: ja; Anzahl 3 (Rundsiegel mit Wappen; an Pergamentpresseln anhängend); 2, 2,5 und 2,5 cm Beilagen: ja Druck: OUB 4, Nr. 1084 (Regest mit Teilabschrift) Abschrift: Leverkus, UB St. Lamberti in Ol. (Slg 80, Best. 296 Nr. 4-2), S. 136ff
Verzeichnung
Ergänzungen: Klassifikation TeilB: 1459_02_16
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:08 MESZ