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Wilhelm von Magenheim, Propst von Solnhofen, geht gegenüber
Konrad von Hanau, Propst von Holzkirchen, für den Fall, dass er Abt von
Fulda wird, Ve...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1371-1380
1373 Februar 1
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gegeben zcu Avinion nach Gots geburte dryzcehenhundirt iar darnach in dem dry und sibenzigestem iare an unser frouwin abinde der Lichtemesse
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wilhelm von Magenheim, Propst von Solnhofen, geht gegenüber Konrad von Hanau, Propst von Holzkirchen, für den Fall, dass er Abt von Fulda wird, Verpflichtungen ein. Er verspricht Konrad, dass er ihn und seine Angehörigen, insbesondere seinen Neffen (sinen vetern) Ulrich [IV.] von Hanau, schützen und unterstützen wird. Weiterhin will er Konrad bei seinem nächsten Aufenthalt in der Stadt Fulda oder in der Feldmark 3000 Gulden in Gold und Silber zahlen. Die erste Hälfte wird innerhalb der nächsten drei Monate, die andere Hälfte in den darauf folgenden drei Monaten, gerechnet vom ersten Tag seines Aufenthalts im Fuldaer Gebiet, gezahlt. Sollte Wilhelm die Bezahlung nicht rechtzeitig leisten, sind die Bürgen nach Mahnung durch Briefe oder Boten innerhalb eines Monats zum Einlager in Hersfeld verpflichtet. Dabei führt jeder einen Knecht und zwei Pferde mit sich. Die Bürgen können ihre Verpflichtung nicht ablehnen. Bei Ausfall eines Bürgen ist Wilhelm verpflichtet, innerhalb eines Monats einen Ersatzbürgen zu stellen; andernfalls geht die Last auf die übrigen Bürgen über. Die Rechte Konrads gehen auf seine Erben über. Des Weiteren bietet Wilhelm Konrad die Propstwürde einer der drei Propsteien Petersberg, Neuenberg und Johannesberg sowie das Forstamt des Klosters Fulda an, wobei Wilhelm verspricht, im Hinderungsfall solange jährlich 150 Gulden Gold und Silber aus dem Hof in Hammelburg zu bezahlen, bis Konrad über das Fuldaer Forstamt verfügen kann. Sollte es einen dritten Bewerber für die Abtswürde geben, werden die Absprachen ungültig. Ausstellungsort: Avignon. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2...
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Konrad Bechlinger [?], Kanoniker von Aschaffenburg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Nikolaus von Kreuznach, Priester
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Dietmar von Selheim [Selm oder Großseelheim, Lkr. Marburg?] und Friedrich Ledenther, Kleriker der Bistümer Mainz und Würzburg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konrad Bechlinger [?], Nikolaus von Kreuznach, Wilhelm von Magenheim
Vgl. zu Friedrich Ledenther Germania Sacra NF 26, 4, S. 407.
Vgl. zu Wilhelm von Magenheim [Lkr. Heilbronn] als Abt von St. Burkhard in Würzburg (1374-1391) Wagner, Die Äbte von St. Burkhard, S. 35 f.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.