Die Mainzer geistlichen Richter befehlen dem Friedrich von Hoechst unter Androhung der Exkommunikation, den widerrechtlich usurpierten Zehnten von gewissen Ländereien in der Pfarrei Nied, den schon Ritter Rudolf von Frankfurt und Gisilbert von Hofheim widerrechtlich eingezogen haben, dem Stifte U. L. Fr. zu Mainz bis zu einem bestimmten Termine zu restituieren.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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