Bernhard, Graf und Edelherr zur Lippe, bekennt für sich, seinen Bruder Herman Simon, Grafen und Edelherrn zur Lippe, und für die Erben beider, daß sie Arent v. K. und nach seinem Tode seinem Sohn Gerlach d. Jüngeren, weil sie keine sonderliche erbliche Wohnung und "Geseß" in ihrer Grafschaft oder sonst besitzen, das Haus Barrentorppe mit Zubehör zusichern. Sie beabsichtigen nicht, das Haus und Zubehör anders als mit einem Amtmann verwalten und besitzen zu lassen. Amt Barrentorppe mit Zubehör haben der verstorbene Frantz, Johann, Arent und Gerlach. Gebrüder v. K., bereits von den verstorbenen Vorfahren, Grafen und Edelherrn zur Lippe, pfandsweise gebraucht. D. 1551, am zwolften Tage des Monatz Februarii

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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