Ernennung des Professors Dr. Schrader in Marburg zum ordentlichen Lehrer des Zivilrechts an der Universität Tübingen; Wiederbesetzung der durch den Tod des Professors der Rechte Dr. Wilhelm Gottlieb von Tafinger freigewordenen Stelle eines öffentlichen ordentlichen Professors des kanonischen und des deutschen Privatrechts durch den Professor der Rechte Dr. Schmid und Dr. Hoffacker und des Oberjustizassessors Wächter in Esslingen zu außerordentlichen Professoren der Rechte; Übertragung der Stelle eines Privatlehrers der Rechte an Dr. Michaelis