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Philipp von Sickingen zu "Gelbertzhaim" [?] und Christophel Lebkucher, Schultheiß zu Neckarsulm, beide Vormünder der Kinder +Ulrich Caplans von Ödheim, sowie Konrad von Helmstatt und seine Frau Kunigunde, geb. Stumpf von Schweinberg, Witwe Ulrich Caplans, vergleichen sich mit Zustimmung von Max und Philipp Stumpf von Schweinberg über das Erbe Ulrich Caplans. Dabei bleiben die Kinder zur Erziehung bei ihrer Mutter, die zusammen mit ihrem zweiten Mann die Güter zu Ödheim und gen. Gefälle teils als Morgengabe, teils zur Nutznießung bis zur Volljährigkeit der Kinder innehat. Siegler: Aussteller, Max und Philipp Stumpf von Schweinberg, Balthasar Fuchs von Kanderberg ("Cannen-")

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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