Kurfürst Friedrich von der Pfalz bekundet, dass er zur Versorgung der ihm von Gott bescherten zwei natürlichen Söhne Friedrich und Ludwig ursprünglich die Einkünfte aus den "sloßen" Landsberg und Barr (Barre) und den zugehörigen Dörfern bestimmt hatte. Stattdessen legt er dafür nun vorerst 14.000 von insgesamt 18.000 Rheinischen Gulden (die fehlenden 4.000 Gulden sollen von Pfalzgraf Philipp innerhalb eines Jahres nach seinem Regierungsantritt aufgebracht werden) bei den Städten Straßburg, Worms, Speyer und Basel für 700 Gulden Gült an. Er setzt den beiden Brüdern und ihrer Mutter Clara eine Ordnung und bestimmt ihnen Johann Ernst, Domkustos von Worms, Michael Moßbach, Rentmeister, und Heinrich Jeger, Protonotar, als Vormünder. Sollte der für den geistlichen Stand bestimmte Sohn Friedrich zu einer auskömmlichen Pfründe (über 400 Gulden) kommen, soll die genannte Gült auf Ludwig übergehen. Die Mutter Clara soll zunächst die genannten jährlichen Gülten erhalten, jedoch nur bis zum Betrag von 2.000 Gulden; bei einem möglichen Tod der beiden Kinder soll sie aus 3.000 Gulden Hauptgut jährlich 150 Gulden Gült beziehen. Pfalzgraf Philipp erklärt unter Mitsiegelung und eigenhändiger Unterzeichnung seine Zustimmung zum Inhalt dieser Urkunde. Weitere Mitsiegler sind die Bischöfe Reinhard von Worms und Mathias von Speyer sowie Diether von Sickingen, Hofmeister Kurfürst Friedrichs. Siegel (laut Siegelankündigung): S 1 = A. S 2: Pfalzgraf Philipp. S 3: Bischof Reinhard von Worms. S 4: Bischof Mathias von Speyer. S 5: Diether von Sickingen
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Kurfürst Friedrich von der Pfalz bekundet, dass er zur Versorgung der ihm von Gott bescherten zwei natürlichen Söhne Friedrich und Ludwig ursprünglich die Einkünfte aus den "sloßen" Landsberg und Barr (Barre) und den zugehörigen Dörfern bestimmt hatte. Stattdessen legt er dafür nun vorerst 14.000 von insgesamt 18.000 Rheinischen Gulden (die fehlenden 4.000 Gulden sollen von Pfalzgraf Philipp innerhalb eines Jahres nach seinem Regierungsantritt aufgebracht werden) bei den Städten Straßburg, Worms, Speyer und Basel für 700 Gulden Gült an. Er setzt den beiden Brüdern und ihrer Mutter Clara eine Ordnung und bestimmt ihnen Johann Ernst, Domkustos von Worms, Michael Moßbach, Rentmeister, und Heinrich Jeger, Protonotar, als Vormünder. Sollte der für den geistlichen Stand bestimmte Sohn Friedrich zu einer auskömmlichen Pfründe (über 400 Gulden) kommen, soll die genannte Gült auf Ludwig übergehen. Die Mutter Clara soll zunächst die genannten jährlichen Gülten erhalten, jedoch nur bis zum Betrag von 2.000 Gulden; bei einem möglichen Tod der beiden Kinder soll sie aus 3.000 Gulden Hauptgut jährlich 150 Gulden Gült beziehen. Pfalzgraf Philipp erklärt unter Mitsiegelung und eigenhändiger Unterzeichnung seine Zustimmung zum Inhalt dieser Urkunde. Weitere Mitsiegler sind die Bischöfe Reinhard von Worms und Mathias von Speyer sowie Diether von Sickingen, Hofmeister Kurfürst Friedrichs. Siegel (laut Siegelankündigung): S 1 = A. S 2: Pfalzgraf Philipp. S 3: Bischof Reinhard von Worms. S 4: Bischof Mathias von Speyer. S 5: Diether von Sickingen
BayHStA, Hausurkunden 2783
Kasten 13, Lade 5, Nr. 2783
Hausurkunden
Hausurkunden >> Urkunden bis 1806/1837
27.04.1470
regest: Kurfürst Friedrich von der Pfalz bekundet, dass er zur Versorgung der ihm von Gott bescherten zwei natürlichen Söhne Friedrich und Ludwig ursprünglich die Einkünfte aus den "sloßen" Landsberg und Barr (Barre) und den zugehörigen Dörfern bestimmt hatte. Stattdessen legt er dafür nun vorerst 14.000 von insgesamt 18.000 Rheinischen Gulden (die fehlenden 4.000 Gulden sollen von Pfalzgraf Philipp innerhalb eines Jahres nach seinem Regierungsantritt aufgebracht werden) bei den Städten Straßburg, Worms, Speyer und Basel für 700 Gulden Gült an. Er setzt den beiden Brüdern und ihrer Mutter Clara eine Ordnung und bestimmt ihnen Johann Ernst, Domkustos von Worms, Michael Moßbach, Rentmeister, und Heinrich Jeger, Protonotar, als Vormünder. Sollte der für den geistlichen Stand bestimmte Sohn Friedrich zu einer auskömmlichen Pfründe (über 400 Gulden) kommen, soll die genannte Gült auf Ludwig übergehen. Die Mutter Clara soll zunächst die genannten jährlichen Gülten erhalten, jedoch nur bis zum Betrag von 2.000 Gulden; bei einem möglichen Tod der beiden Kinder soll sie aus 3.000 Gulden Hauptgut jährlich 150 Gulden Gült beziehen. Pfalzgraf Philipp erklärt unter Mitsiegelung und eigenhändiger Unterzeichnung seine Zustimmung zum Inhalt dieser Urkunde. Weitere Mitsiegler sind die Bischöfe Reinhard von Worms und Mathias von Speyer sowie Diether von Sickingen, Hofmeister Kurfürst Friedrichs.
Siegel (laut Siegelankündigung):
S 1 = A
S 2: Pfalzgraf Philipp
S 3: Bischof Reinhard von Worms
S 4: Bischof Mathias von Speyer
S 5: Diether von Sickingen
Siegel (laut Siegelankündigung):
S 1 = A
S 2: Pfalzgraf Philipp
S 3: Bischof Reinhard von Worms
S 4: Bischof Mathias von Speyer
S 5: Diether von Sickingen
Perg.
Äußere Beschreibung: 46 x 74 cm; Am unteren Rand, teils unter der Plika eigenhändiger Vermerk Pfalzgraf Philipps: Wir Phillips pfalzczgrave by Rine, herczog in Beyern, bekennen mit dieser unser selbs hantgeschrifft, was in disem brieffe geschrieben stet, getruwelich, erberlich und uffrechtlich zu halten auch schaffen also gehalten werden ungeferlich.
Urkunden
Sprache der Unterlagen
Besiegelung/Beglaubigung: 5 an Presseln anhängende Siegel, alle abgegangen
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Germersheim
Vermerke: Zeitgenössischer Vermerk verso: Synt die sigel darvon gethan.
Originaldatierung: Datum Germerßheim uff fritag nach dem heiligen Osterdag anno domini millesimo quadringentesimo septuagesimo
Äußere Beschreibung: 46 x 74 cm; Am unteren Rand, teils unter der Plika eigenhändiger Vermerk Pfalzgraf Philipps: Wir Phillips pfalzczgrave by Rine, herczog in Beyern, bekennen mit dieser unser selbs hantgeschrifft, was in disem brieffe geschrieben stet, getruwelich, erberlich und uffrechtlich zu halten auch schaffen also gehalten werden ungeferlich.
Regest: Kurfürst Friedrich von der Pfalz bekundet, dass er zur Versorgung der ihm von Gott bescherten zwei natürlichen Söhne Friedrich und Ludwig ursprünglich die Einkünfte aus den "sloßen" Landsberg und Barr (Barre) und den zugehörigen Dörfern bestimmt hatte. Stattdessen legt er dafür nun vorerst 14.000 von insgesamt 18.000 Rheinischen Gulden (die fehlenden 4.000 Gulden sollen von Pfalzgraf Philipp innerhalb eines Jahres nach seinem Regierungsantritt aufgebracht werden) bei den Städten Straßburg, Worms, Speyer und Basel für 700 Gulden Gült an. Er setzt den beiden Brüdern und ihrer Mutter Clara eine Ordnung und bestimmt ihnen Johann Ernst, Domkustos von Worms, Michael Moßbach, Rentmeister, und Heinrich Jeger, Protonotar, als Vormünder. Sollte der für den geistlichen Stand bestimmte Sohn Friedrich zu einer auskömmlichen Pfründe (über 400 Gulden) kommen, soll die genannte Gült auf Ludwig übergehen. Die Mutter Clara soll zunächst die genannten jährlichen Gülten erhalten, jedoch nur bis zum Betrag von 2.000 Gulden; bei einem möglichen Tod der beiden Kinder soll sie aus 3.000 Gulden Hauptgut jährlich 150 Gulden Gült beziehen. Pfalzgraf Philipp erklärt unter Mitsiegelung und eigenhändiger Unterzeichnung seine Zustimmung zum Inhalt dieser Urkunde. Weitere Mitsiegler sind die Bischöfe Reinhard von Worms und Mathias von Speyer sowie Diether von Sickingen, Hofmeister Kurfürst Friedrichs.
Siegel (laut Siegelankündigung):
S 1 = A
S 2: Pfalzgraf Philipp
S 3: Bischof Reinhard von Worms
S 4: Bischof Mathias von Speyer
S 5: Diether von Sickingen
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Germersheim
Vermerke: Zeitgenössischer Vermerk verso: Synt die sigel darvon gethan.
Originaldatierung: Datum Germerßheim uff fritag nach dem heiligen Osterdag anno domini millesimo quadringentesimo septuagesimo
Äußere Beschreibung: 46 x 74 cm; Am unteren Rand, teils unter der Plika eigenhändiger Vermerk Pfalzgraf Philipps: Wir Phillips pfalzczgrave by Rine, herczog in Beyern, bekennen mit dieser unser selbs hantgeschrifft, was in disem brieffe geschrieben stet, getruwelich, erberlich und uffrechtlich zu halten auch schaffen also gehalten werden ungeferlich.
Regest: Kurfürst Friedrich von der Pfalz bekundet, dass er zur Versorgung der ihm von Gott bescherten zwei natürlichen Söhne Friedrich und Ludwig ursprünglich die Einkünfte aus den "sloßen" Landsberg und Barr (Barre) und den zugehörigen Dörfern bestimmt hatte. Stattdessen legt er dafür nun vorerst 14.000 von insgesamt 18.000 Rheinischen Gulden (die fehlenden 4.000 Gulden sollen von Pfalzgraf Philipp innerhalb eines Jahres nach seinem Regierungsantritt aufgebracht werden) bei den Städten Straßburg, Worms, Speyer und Basel für 700 Gulden Gült an. Er setzt den beiden Brüdern und ihrer Mutter Clara eine Ordnung und bestimmt ihnen Johann Ernst, Domkustos von Worms, Michael Moßbach, Rentmeister, und Heinrich Jeger, Protonotar, als Vormünder. Sollte der für den geistlichen Stand bestimmte Sohn Friedrich zu einer auskömmlichen Pfründe (über 400 Gulden) kommen, soll die genannte Gült auf Ludwig übergehen. Die Mutter Clara soll zunächst die genannten jährlichen Gülten erhalten, jedoch nur bis zum Betrag von 2.000 Gulden; bei einem möglichen Tod der beiden Kinder soll sie aus 3.000 Gulden Hauptgut jährlich 150 Gulden Gült beziehen. Pfalzgraf Philipp erklärt unter Mitsiegelung und eigenhändiger Unterzeichnung seine Zustimmung zum Inhalt dieser Urkunde. Weitere Mitsiegler sind die Bischöfe Reinhard von Worms und Mathias von Speyer sowie Diether von Sickingen, Hofmeister Kurfürst Friedrichs.
Siegel (laut Siegelankündigung):
S 1 = A
S 2: Pfalzgraf Philipp
S 3: Bischof Reinhard von Worms
S 4: Bischof Mathias von Speyer
S 5: Diether von Sickingen
Friedrich, Pfalz, Kurfürst von der
Philipp, Pfalz, Kurfürst von der
Friedrich, Sohn Friedrichs des Siegreichen
Ludwig, Löwenstein, Graf
Tott, Klara
Ernst, Johann, Domkustos von Worms
Moßbach, Michael, Rentmeister
Jeger, Heinrich, Protonotar
Reinhard, Worms, Bischof
Mathias, Speyer, Bischof
Sickingen, Diether von; Hofmeister
Landsberg, sloß (Gde. Heiligenstein, Dép. Bas-Rhin, Frankreich)
Barr, sloß (Dép. Bas-Rhin, Frankreich)
Straßburg (Dép. Bas-Rhin, Frankreich)
Worms (Rheinland-Pfalz)
Speyer (Rheinland-Pfalz)
Basel (Kanton Basel-Stadt, Schweiz)
Germersheim (Lkr. Germersheim, Rheinland-Pfalz)
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
03.04.2025, 1:32 PM CEST