Kurfürst Friedrich von der Pfalz bekundet, dass er zur Versorgung der ihm von Gott bescherten zwei natürlichen Söhne Friedrich und Ludwig ursprünglich die Einkünfte aus den "sloßen" Landsberg und Barr (Barre) und den zugehörigen Dörfern bestimmt hatte. Stattdessen legt er dafür nun vorerst 14.000 von insgesamt 18.000 Rheinischen Gulden (die fehlenden 4.000 Gulden sollen von Pfalzgraf Philipp innerhalb eines Jahres nach seinem Regierungsantritt aufgebracht werden) bei den Städten Straßburg, Worms, Speyer und Basel für 700 Gulden Gült an. Er setzt den beiden Brüdern und ihrer Mutter Clara eine Ordnung und bestimmt ihnen Johann Ernst, Domkustos von Worms, Michael Moßbach, Rentmeister, und Heinrich Jeger, Protonotar, als Vormünder. Sollte der für den geistlichen Stand bestimmte Sohn Friedrich zu einer auskömmlichen Pfründe (über 400 Gulden) kommen, soll die genannte Gült auf Ludwig übergehen. Die Mutter Clara soll zunächst die genannten jährlichen Gülten erhalten, jedoch nur bis zum Betrag von 2.000 Gulden; bei einem möglichen Tod der beiden Kinder soll sie aus 3.000 Gulden Hauptgut jährlich 150 Gulden Gült beziehen. Pfalzgraf Philipp erklärt unter Mitsiegelung und eigenhändiger Unterzeichnung seine Zustimmung zum Inhalt dieser Urkunde. Weitere Mitsiegler sind die Bischöfe Reinhard von Worms und Mathias von Speyer sowie Diether von Sickingen, Hofmeister Kurfürst Friedrichs. Siegel (laut Siegelankündigung): S 1 = A. S 2: Pfalzgraf Philipp. S 3: Bischof Reinhard von Worms. S 4: Bischof Mathias von Speyer. S 5: Diether von Sickingen

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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