Veit ("Vit") Ber von Altdorf schwört Urfehde, nachdem er auf Veranlassung des Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, wegen unschicklicher Reden und Handlungen ins Gefängnis gekommen war. Er wird sich für das erlittene Gefängnis nicht rächen und künftig keine freventliche Handlung gegen Abt und Konvent unternehmen. Streitigkeiten mit dem Kloster und den Gotteshausleuten wird er nur vor den ordentlichen Gerichten, nicht aber vor fremden und ausländischen austragen. Er wird seiner Tochter Ännlin, die er aus der Ehe mit seiner früheren Frau ¿Angnesa Wernin hat, ihren mütterlichen Erbteil ausfolgen.