Eberhard von Hohenfels (Hoennfels), einst Domdekan und nun Dompropst, Otto von Breitbach, Chorbischof, Philipp von Kriechingen, Richard Greiffenklau (Reichartt Greiffenncloe), Domsinger, alle Kanoniker des Doms zu Trier, quittieren Kurfürst Philipp von der Pfalz und dessen Räten den Empfang von 800 Goldgulden. Am 27.03.1503 hatten die kurfürstlichen Räte Götz von Adelsheim, Propst zu Wimpfen, Stefan von Venningen, Ritter, und Hans von Helmstadt mit anderen zu Trarbach (Tranerbach) einen Schlichtungsvertrag im Streit zwischen Jakob, Bischofselekt zu Trier, einer- und den Domkanonikern andererseits aufgestellt. Darin war den Letzteren von Kurfürst Philipp 800 Gulden als Schadensersatz zugesichert worden, die bis zum 12.6.1503 in die Dompropstei zu Mainz zu bezahlen waren, was hiermit quittiert wird.