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Mitteilung des Leiters der Bezirksverwaltung Rostock zur Durchsetzung der Dienstanweisung Nr. 2/79 des MfS bedeutsame Informationen einschließlich zu Angehörigen der Deutschen Volkspolizei (DVP) die zur Übergabe an die DVP bestimmt sind, von den Diensteinheiten (DE)/Kreisdienststellen (KD) über die Abteilung VII, bei strafrechtlicher Relevanz über die Abteilungen IX und VII and die Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei (BDVP) zu übergeben sind, Tgb.-Nr.: BdL/Dok. 277/65

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