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Erzbischof Albrecht von Mainz freit das von seinem Vicedom Bernhard von Hardheim gekaufte Haus in Tauberbischofsheim in der Weise, dass Bernhard von diesem Haus nicht mehr als 1/2 Gulden Jahresabgabe an die Stadt zahlen muss; auch soll er die Erträgnisse seiner freien Edelmannsgüter zollfrei nach Tauberbischofsheim einführen dürfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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