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Die Schwestern Maria Margarethe und Eva Margarethe von Dienheim bekunden, dass Graf Johann Friedrich von Hohenlohe-Langenburg als Senior und Lehnsadministrator des Gesamthauses Hohenlohe ihnen erlaubt hat, die aus dem Verkauf der dienheimischen Erbgüter im Schüpfer Grund erlösten Dotalgelder in Höhe von 800 Gulden, die bisher bei Christoph Albrecht von Wollmershausen angelegt waren und von diesem zurückbezahlt wurden, anderwärts anzulegen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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