Jobst Jossigk, Amtmann von Rochlitz, weist aufgrund der Klage des Pfarrer Conrad Schnecke aus Geithain bei Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht von Sachsen und auf Befehl des Hofmarschalls Haubold von Schleinitz alle Leute, die zur Pfarre oder Frühmesse in Geithain gehören, mit ihren Erbgerichten an den dortigen Pfarrer.

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Sächsisches Staatsarchiv
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