Landratsamt und Kreisausschuss des Kreises Preußisch Stargard, Regierungsbezirk Danzig (Bestand)
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XIV. HA, Rep. 193
Tektonik >> TERRITORIALÜBERLIEFERUNGEN, PROVINZIAL- UND LOKALBEHÖRDEN >> Westpreußen >> Die preußische Provinz bis 1920 >> Innere und Polizeiverwaltung
Laufzeit: 1803 - 1945
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Vorbemerkung
Behördengeschichte:
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung in Preußen auf Basis der auf dem Wiener Kongress beschlossenen Grenzziehungen entstand am 1. Juli 1818 der Kreis Preußisch Stargard im Regierungsbezirk Danzig. Hatten die Kreise generell schon vor den Stein-Hardenbergschen Verwaltungsreformen in einer Doppelfunktion als ständische Verbände und untere staatliche Verwaltungsbezirke fungiert, blieb diese Charakteristik auch jetzt erhalten: der Landrat als Vertreter des Staates wurde vom König auf Vorschlag des Kreistags ernannt, die Landratsämter waren der dienstlichen Aufsicht der Regierungen unterstellt. Zum Geschäftskreis des Landrates zählten die allgemeine Landesverwaltungspolizei, Militärsachen, Gewerbeangelegenheiten sowie die Aufsicht über das Regalien- und Abgabewesen, insbesondere Steuerveranlagung und -einziehung. Der vom Landrat einberufene Kreistag hatte beratende Funktion, seine Aufgaben beschränkten sich weitestgehend auf die Steuerverteilung und Prüfung der Verwendung der Kreismittel.
Im Gefolge der Kreisordnung von 1850 wurden als Vollzugsorgane der Kreisselbstverwaltung Kreisausschüsse begründet, denen man über die Zuweisung von Angelegenheiten der allgemeinen Landesverwaltung gleichzeitig den Charakter einer staatlichen Verwaltungsbehörde verlieh. Die Ausschüsse setzten sich zusammen aus dem Landrat als Vorsitzenden und sechs aus der Kreisversammlung gewählten Mitgliedern. Der Umfang der übertragenen Aufgaben wuchs schon bald über den ursprünglichen Auftrag - Vorbereitung der Kreistagsbeschlüsse, Verwaltung der Kreisangelegenheiten und Ernennung der Kreisbeamten - hinaus und umfasste u.a. die Armen- und Wegepolizei, gewerbe-, bau- und feuerpolizeiliche Angelegenheiten, öffentliche Gesundheitspflege und die Justizverwaltung. Der Geschäftskreis des Landrats selbst blieb im Wesentlichen unverändert, neue Aufgaben entstanden in der Folgezeit aus der Durchführung der Gewerbe- und Versicherungsgesetzgebung.
Die Bestimmungen des Versailler Vertrages führten am 28. Juni 1919, also gut ein Jahrhundert nach Begründung des Kreises Preußisch Stargard, zu seiner Auflösung. Das Gebiet der preußischen Provinz Westpreußen fiel größtenteils an den polnischen Staat; ein schmaler Streifen an der Ostgrenze kam an die Freie Stadt Danzig. Im Zuge der Besetzung Polens durch deutsche Truppen wurde der Kreis Preußisch Stargard als Teil des neu gebildeten Reichsgaues (Danzig) Westpreußen 1939 wieder errichtet, um dann nach Ende des Zweiten Weltkriegs erneut Polen zugesprochen zu werden.
Bestandsgeschichte:
Die wechselnde staatliche Zugehörigkeit des Gebietes der Provinz Westpreußen spiegelt sich auch in der Geschichte des Schriftguts der dortigen Behörden und seiner archivalischen Quellen wider. Die sich bereits 1918 anbahnende und im Versailler Vertrag ein Jahr später beschlossene Eingliederung des Territoriums in den wiedererstandenen polnischen Staat bzw. die neubegründete Freie Stadt Danzig führte zu einer Verlagerung sowohl von archivischen (Teil-) Beständen als auch laufenden Behördenschriftgut auf preußisches Gebiet vor allem nach Königsberg und Berlin; ein Prozess, der sich zum Ende der erneuten Zugehörigkeit des Territoriums zum Deutschen Reich 1939-1944 (s.o.) wiederholen sollte.
Wann konkret und auf welchem Wege die vorliegende Überlieferung des Landratsamtes bzw. Kreisausschusses Berent in das Geheime Staatsarchiv gelangte, ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu beantworten. In einem 1912 publizierten Überblick des damaligen Archivdirektors Max Bär zu den Beständen des Staatsarchivs Danzig wird der Bestand unter der Abteilungsnummer 193 aufgeführt. Jedoch lässt sich nicht erkennen, ob die archivische Aufstellung lediglich vorbereitend oder bereits nach Abgabe durch die Behörde und archivischer Bewertung erfolgte. Wie insgesamt bei den ursprünglich aus dem Staatsarchiv Danzig bzw. aus dem Registraturgut der Behörden der Provinz Westpreußen stammenden Unterlagen wurde auch die Überlieferung des Landratsamtes bzw. Kreisausschusses Preußisch Stargard im Geheimen Staatsarchiv als XIV. Hauptabteilung unter Übernahme der Danziger Repositurnummer aufgestellt.
Ein Teilbestand nicht verlagerter Archivalien im Umfang von 41 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1773-1919 befindet sich im heutigen Staatsarchiv Danzig (Archiwum Panstwowe w Gdansku).
Für das vorliegende Findbuch wurden die Aktentitel überarbeitet und der Bestand klassifiziert; ein Signaturindex erleichtert das Auffinden bekannter Signaturnummern.
Formalangaben:
Letzte vergebene Nummer*: 253
(* bei Signierung nach nc)
Umfang (in laufenden Metern): 6 lfm
Gesamtlaufzeit des Bestandes: 1803 - 1945
Lagerungsort : Magazin Dahlem
Die Akten sind auf rosa Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
XIV. HA, Rep. 193, Nr. ##
Zitierweise:
XIV. HA, Rep. 193 Landratsamt und Kreisausschuss des Kreises Preußisch Stargard
Berlin, 12. November 2020
Dr. Susanne Brockfeld,
Sachgebiet II 2.1
Zitierweise: GStA PK, XIV. HA, Rep. 193
Vorbemerkung
Behördengeschichte:
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung in Preußen auf Basis der auf dem Wiener Kongress beschlossenen Grenzziehungen entstand am 1. Juli 1818 der Kreis Preußisch Stargard im Regierungsbezirk Danzig. Hatten die Kreise generell schon vor den Stein-Hardenbergschen Verwaltungsreformen in einer Doppelfunktion als ständische Verbände und untere staatliche Verwaltungsbezirke fungiert, blieb diese Charakteristik auch jetzt erhalten: der Landrat als Vertreter des Staates wurde vom König auf Vorschlag des Kreistags ernannt, die Landratsämter waren der dienstlichen Aufsicht der Regierungen unterstellt. Zum Geschäftskreis des Landrates zählten die allgemeine Landesverwaltungspolizei, Militärsachen, Gewerbeangelegenheiten sowie die Aufsicht über das Regalien- und Abgabewesen, insbesondere Steuerveranlagung und -einziehung. Der vom Landrat einberufene Kreistag hatte beratende Funktion, seine Aufgaben beschränkten sich weitestgehend auf die Steuerverteilung und Prüfung der Verwendung der Kreismittel.
Im Gefolge der Kreisordnung von 1850 wurden als Vollzugsorgane der Kreisselbstverwaltung Kreisausschüsse begründet, denen man über die Zuweisung von Angelegenheiten der allgemeinen Landesverwaltung gleichzeitig den Charakter einer staatlichen Verwaltungsbehörde verlieh. Die Ausschüsse setzten sich zusammen aus dem Landrat als Vorsitzenden und sechs aus der Kreisversammlung gewählten Mitgliedern. Der Umfang der übertragenen Aufgaben wuchs schon bald über den ursprünglichen Auftrag - Vorbereitung der Kreistagsbeschlüsse, Verwaltung der Kreisangelegenheiten und Ernennung der Kreisbeamten - hinaus und umfasste u.a. die Armen- und Wegepolizei, gewerbe-, bau- und feuerpolizeiliche Angelegenheiten, öffentliche Gesundheitspflege und die Justizverwaltung. Der Geschäftskreis des Landrats selbst blieb im Wesentlichen unverändert, neue Aufgaben entstanden in der Folgezeit aus der Durchführung der Gewerbe- und Versicherungsgesetzgebung.
Die Bestimmungen des Versailler Vertrages führten am 28. Juni 1919, also gut ein Jahrhundert nach Begründung des Kreises Preußisch Stargard, zu seiner Auflösung. Das Gebiet der preußischen Provinz Westpreußen fiel größtenteils an den polnischen Staat; ein schmaler Streifen an der Ostgrenze kam an die Freie Stadt Danzig. Im Zuge der Besetzung Polens durch deutsche Truppen wurde der Kreis Preußisch Stargard als Teil des neu gebildeten Reichsgaues (Danzig) Westpreußen 1939 wieder errichtet, um dann nach Ende des Zweiten Weltkriegs erneut Polen zugesprochen zu werden.
Bestandsgeschichte:
Die wechselnde staatliche Zugehörigkeit des Gebietes der Provinz Westpreußen spiegelt sich auch in der Geschichte des Schriftguts der dortigen Behörden und seiner archivalischen Quellen wider. Die sich bereits 1918 anbahnende und im Versailler Vertrag ein Jahr später beschlossene Eingliederung des Territoriums in den wiedererstandenen polnischen Staat bzw. die neubegründete Freie Stadt Danzig führte zu einer Verlagerung sowohl von archivischen (Teil-) Beständen als auch laufenden Behördenschriftgut auf preußisches Gebiet vor allem nach Königsberg und Berlin; ein Prozess, der sich zum Ende der erneuten Zugehörigkeit des Territoriums zum Deutschen Reich 1939-1944 (s.o.) wiederholen sollte.
Wann konkret und auf welchem Wege die vorliegende Überlieferung des Landratsamtes bzw. Kreisausschusses Berent in das Geheime Staatsarchiv gelangte, ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu beantworten. In einem 1912 publizierten Überblick des damaligen Archivdirektors Max Bär zu den Beständen des Staatsarchivs Danzig wird der Bestand unter der Abteilungsnummer 193 aufgeführt. Jedoch lässt sich nicht erkennen, ob die archivische Aufstellung lediglich vorbereitend oder bereits nach Abgabe durch die Behörde und archivischer Bewertung erfolgte. Wie insgesamt bei den ursprünglich aus dem Staatsarchiv Danzig bzw. aus dem Registraturgut der Behörden der Provinz Westpreußen stammenden Unterlagen wurde auch die Überlieferung des Landratsamtes bzw. Kreisausschusses Preußisch Stargard im Geheimen Staatsarchiv als XIV. Hauptabteilung unter Übernahme der Danziger Repositurnummer aufgestellt.
Ein Teilbestand nicht verlagerter Archivalien im Umfang von 41 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1773-1919 befindet sich im heutigen Staatsarchiv Danzig (Archiwum Panstwowe w Gdansku).
Für das vorliegende Findbuch wurden die Aktentitel überarbeitet und der Bestand klassifiziert; ein Signaturindex erleichtert das Auffinden bekannter Signaturnummern.
Formalangaben:
Letzte vergebene Nummer*: 253
(* bei Signierung nach nc)
Umfang (in laufenden Metern): 6 lfm
Gesamtlaufzeit des Bestandes: 1803 - 1945
Lagerungsort : Magazin Dahlem
Die Akten sind auf rosa Leihscheinen wie folgt zu bestellen:
XIV. HA, Rep. 193, Nr. ##
Zitierweise:
XIV. HA, Rep. 193 Landratsamt und Kreisausschuss des Kreises Preußisch Stargard
Berlin, 12. November 2020
Dr. Susanne Brockfeld,
Sachgebiet II 2.1
Zitierweise: GStA PK, XIV. HA, Rep. 193
Umfang: 6 lfm (259 VE); Angaben zum Umfang: 6 lfm (259 VE)
Bestand
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
19.08.2025, 12:19 MESZ
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