Gützkow - Gutshaus
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N20-0685
o. Sign.
N 20 Guts- und Herrenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern
Guts- und Herrenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern >> 01. Guts- und Herrenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern
Mai 2005
Enthält: - Gutshaus Gützkow (9 km NO von Jarmen Ortsteil Wieck) Das Gutshaus ist ein schlossartiger Bau, der noch Stilelemente der Tudorneogotik erkennen lässt. Es steht auf erhöhter Hanglage am Rande der Kleinstadt Gützkow. Es ist ein zweigeschossiger, 16-achsiger Putzbau mit Walmdach. Die Seitenfronten werden von polygonalen Pfeilern begrenzt. Der 3-achsige Mittelrisalit besaß ein Wappenfeld. Darunter ist ein Altan mit Balkon. Die Freitreppe wird beidseitig gestützt und am Fuße von großen Steinkugeln flankiert. Das Gutshaus wird von einem aufgelockerten Park mit Gräben und Teich umgeben. Daneben noch zahlreiche Stallungen. Der Gebäudekomplex mit Erweiterungsbauten wird als Gymnasium schulisch genutzt, ist als nicht überall zugänglich. In der Nähe steht die neogotische Kapelle in gelbem Backstein. Sie trägt das Wappen der Erbauer, der Barone von Lepel und datiert aus dem Jahr 1859. Das Wappen zeigt im Schild einen roten Schrägbalken, darüber Krone mit herauswachsender Figur einer jungen Frau. An der Kapelle ist ein Findling zum Gedenken an die Familie von Lepel aufgestellt worden mit Inschrift aus der Nachwendezeit. Die Wirtschaftsgebäude datieren aus dem Jahre 1894. Bild 2: Grabkapelle der Familie von Lepel Bild 3: Gedenkstein vor der Kapelle. Bild 4: Familienwappen am Eingang zur Kapelle Bild 5: Remise mit Ziegelschmuck und Natursteinbasis
Dr. Helmut Stiehler
Akten
Veröffentlichungs- und Nutzungsrecht: Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht wurden dem Kreisarchiv übertragen.
Format: Bild 1+2
Fototyp: Abzug fbg.
Fotograf: Dr. Helmut Stiehler
Format: Bild 1+2
Fototyp: Abzug fbg.
Fotograf: Dr. Helmut Stiehler
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:26 MEZ