Eberhardus, Kämmerer, und Hermannus, vormals ("quondam") Schultheiß der Stadt Mainz, erlauben dem Gottfried von Kostheim den Verkauf aller Güter in der Markung dieses Dorfes, die er von ihnen zu Lehen hatte, außer 1 Joch Wiese, an das Frauenkloster Altmünster. Der Kämmerer verzichtet mit Zustimmung seiner Ehefrau Irmendrudis und seines Sohnes Philippus auf alle Rechte an diesen Gütern. 2 S.: Aussteller. "Datum et actum 1282 in crastino purificationis beate Marie virginis".