Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, verschreibt Wigand von Dienheim und dessen Erben Äcker und Wiesen in der Gemarkung zu Dexheim. Es folgt eine Beschreibung der Güter und ihrer Anrainer, darunter u. a. die Schenken von Erbach, Henne Bessinger, die Kartäuser, "Jung Hen" zu Oppenheim, die Kirche zu Dexheim, Philipp von Dexheim und Hans von Sickingen. Davon sollen die Inhaber dem pfalzgräflichen Landschreiber zu Oppenheim jährlich zwischen Mariä Himmelfahrt und Geburt [15.08.-18.09.] 11 Malter Korn Oppenheimer Maß reichen. Bei mangelnder Instandhaltung der Güter oder bei Zinsversäumnis mag der Pfalzgraf die Güter wieder in Besitz nehmen.