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Guntersblum: Gerhart v. Cube, Schöffe zu Guntersblum, seine Ehefrau Else und seine Kinder Engele, Diele und Else verkaufen für 30 fl. dem Werk und...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 6 Orte, Buchstabe G >> 6.15 Guntersblum
1403 März 5
Leiningen, Grafschaft
Original-Pergament, zwei Siegel der Schöffen Henne Swartz und Anthis Lock. Siegel eins abgefallen, Siegel zwei zerstört
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: D. crastino dominice Invocavit a.d. MCCCC tertio
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Guntersblum: Gerhart v. Cube, Schöffe zu Guntersblum, seine Ehefrau Else und seine Kinder Engele, Diele und Else verkaufen für 30 fl. dem Werk und Bau der Heiligkreuzkapelle bei Guntersblum drei Pfund h Oppenheimer Währung jährliche Gült, fällig den jeweiligen Baumeistern der Kapelle auf Martini, und verlegen zu Unterpfand: 1) vier Malter Korngült Wormser Maaß, die vormals Bechtolff Wyssgrefen gewesen sind und die Cristan Schuchman gegeben hat und jetzt Henne Helkop gibt, fällig zwischen Mariä Himmelfahrt und Geburt zu Oppenheim. Für diese Korngült liegen (laut einer mit Lockes von Walheim seligen S. versehenen Urkunde, die ebenfalls den Baumeistern der Kapelle übergeben worden ist) zu Unterpfand: drei Morgen Acker off dem Steyneberge (A. der Pfarrer von Guntersblum), 1/2 Morgen (bei Henne Swynden und Bosseln), 1 Viertel her nyderwerter (A. die Kirche), ein Morgen (A. Katherin Osterdegen und Bohss Kinder). Im andern Feld: 1 Zweitel (A. Oppen loch und Jeckel Gersten Kinder), zwei Morgen in dem Espe (bei Hanseman und Locke), 1 Morgen off dem Sande (A. Cuntz Godelman), 2 1/2 Morgn Weingarten an der Strengeln (A. Herr Erkenbrecht). 2) sieben Morgen Wiesen Eigengut, nur herrenbedepflichtig. Die Übergabe ist erfolgt vor Schultheiß (Dyetz v. Dittelshem gen. Steynmetz), Schöffen (Henne Swartz und Anthis Lock, Edelknechte, Clas Armbroster, Henne Rudiger, Clas Kote, Henne Fasant, Mann Oleyer, Henne Slechtar) und Faut (Cuntze Fasant) zu Guntersblumen
ZB 1936 Nr. 41
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.