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Regest: Berndt Schulte Osthoff überläßt den Kanonikern der Freckenhorster Kollegiatkirche Jobst Bischoping und Johann Lobach für 13 Jahre zwölf Stücke Land zwischen den Leimäckern des Schulte zum Hagen und seinem Bergkamp. Bischoping und Lobach zahlen dafür dem Bürger der Stadt Münster Kaspar Hense für Osthoff 100 Reichstaler und jährlich bis auf das Brachjahr, also zwölf Jahre lang, die Kirchspielsschatzung von 2 1/2 Reichstaler. Danach ist das Land wieder frei, wenn kein neuer Vertrag geschlossen wird. Der Vertrag wird im Protokoll der Abtei Freckenhorst festgehalten.
Armenfonds
Auszug aus dem Abteiprotokoll, unterschrieben vom Amtmann Rudolf Voßholl, Foliobogen.