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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er das Bergwerk zu Daimbach mit allen zugehörigen Gruben, Schächten und Stollen zu ewigen Zeiten wie folgt befreit hat: [1.] Der Pfalzgraf verzichtet für sich und seine Erben auf den bisher innegehabten Vorkauf an Quecksilber und versichert den Berggenossen den freien Verkauf desselben, was ihm jedoch beim Verkauf seiner Anteile des Bergzehnten unschädlich sein soll.[2.] Der Pfalzgraf behält sich, seinem Sohn Philipp und beider Erben den Bergzehnten an geläutertem Quecksilber und allen Metallen vor. Darüber hinaus sollen die Berggenossen nicht weiter beschwert werden. [3.] Die Befreiung geschieht auf Ansinnen und Bitte des Jakob Bargsteiner, Kastner zu Amberg, wobei der Pfalzgraf "des sust nit so geneigt oder willig" gewesen wäre. Der Pfalzgraf behält sich seine Obrigkeit und Herrlichkeit am Bergwerk vor.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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