Eberhard Bloß, derzeit Stadtammann zu Ulm, beurkundet ein Urteil des Stadtgerichts zu Ulm in einem Streit zwischen der Gemeinde Straß [Gde. Nersingen/Lkr. Neu-Ulm] und ihrem Fürsprecher Heinrich Krafft auf der einen Seite und der Gemeinde Steinheim [Stadt Neu-Ulm] und ihrem Fürsprecher Georg Löw auf der anderen Seite. Die Gemeinde Straß beansprucht das Trieb- und Weiderecht für ihr Vieh über die Leibi ("Liibin") unterhalb der Brücke und der Landstraße, was ihr von der Gemeinde Steinheim bestritten wird. Nach Anhörung der Parteien sowie Untersuchung der vorgelegten Beweismittel und Kundschaften verfügt das Gericht in seiner Sitzung am 29. April ("vff gu/e/ttemtage uor sant Philipps vnd sant Jacobs der hailigen zwayer zwölfbotten tage"), dass die Einwohner von Straß oder zumindest ihre Mehrheit einen Eid schwören sollen, dass die Gemeinde Straß ihr Vieh schon immer über die Leibi getrieben und dort geweidet hat. Danach soll ihnen dieses Recht auch weiterhin zustehen. Diesen Eid haben sie nun heute vor dem Ammann abgelegt.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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