Herr Antonius, Kellner auf St. Jakobsberg vor Mainz, und Johann Altheim, Syndikus dieses Klosters, beide als Vertreter desselben, einerseits und Hans Hess, Schuhmacher und Bürger zu Mainz, und seine Ehefrau Katherina Kappine andererseits vertragen sich vor Herrn Johann Pfaff, kaiserlicher Rechte Lizentiat und weltlichem Richter zu Mainz, wegen eines Zinses von 24 Schillinge Heller aus einem Haus auf dem Graben in Mainz, folgendermaßen: Da der genannte Zins seit mehr als 70 Jahren dem Kloster fällig und das Haus zum Vierling dafür zu Unterpfand verlegt gewesen, dieses dann aber zu einem Nachbarhaus verbaut worden, ist vor etwa 30 Jahren der Zins auf das Haus zum Sensenschmied, ebenfalls auf dem Graben gelegen, übertragen worden; somit haben die genannten Eheleute den Zins zu entrichten, und zwar je zur Hälfte an Johanni Baptist und Evangelist. (Das letztgenannte Haus stößt oben gegen die Dietherpforte an das Grabenborngäßlein, unten gegen den Dom zu, an das gleichbenannte Haus und Erbe, das Hen Krost bewohnt, gegen die Stadtmauer zu auf das Haus und Erbe zum Vierling). Zeugen: Peter von Kreuznach, Burggraf, und Sebastian Gurteler. "Actum sampstags nach Reminiscere a.d. funfftzehenhundert zwentzig vyer jaer".

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