Hans Nabholz, Bürger zu Altdorf, bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihm, seiner Ehefrau Vida Küng und dem jüngsten Kind, das sie beide hinterlassen werden, auf Lebenszeit die Wiese der Kustorei zu Altdorf am Mühlbach verliehen hat, die bisher Konrad Moser ("Mosser") besessen und dem Abt wieder aufgegeben hat. Die Beliehenen haben die Wiese in gutem Zustand zu erhalten, dürfen sie nicht "schlaitzen", verkaufen oder verpfänden. Sie zahlen der Kustorei an Martini einen jährlichen Zins von 6 lb d Ravensburger Währung und 2 Vierling Wachs von der Hofstatt, die in der Wiese liegt. Bei Verletzung der Leihebedingungen und beim Tod der Beliehenen fällt die Wiese dem Kloster heim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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