Das Capitel zu Cleve regelt behufs Austrags des Streites zwischen den acht älteren und den drei jüngeren Vicarien ihre Verpflichtungen und bestimmt, daß sie sämmtlich an den Präsenzgefällen gleichen Antheil haben, und daß fürderhin, keine neue Vicarie gegründet werden solle, der nicht eine Rente, die dem Antheil einer jeden Vicarie an den Präsenzgefällen gleichkomme, ausgesetzt sei. Gegeven in den jair ons heren Dusent vyrhondert vyr indt seventich feria secunda post Judica.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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