Vergleich, inhaltlich dessen Johann Graf zu Schwarzenberg, Herr zu Hohenlandsberg, sich seiner verwitweten Schwägerin, der Gräfin Sabina, geb. Reuß v. Plauen, gegenüber verpflichtete, derselben anlässlich der Rückkehr in ihre Heimat das zugebrachte Heiratsgut per 2000 fl bar auszuzahlen, das Gegengeld im gleichen Betrag auf deren Lebenszeit mit jährlich 100 fl zu verzinsen, für die Aufgabe des Witwensitzes zu Wässerndorf eine jährliche Vergütung von 100 fl sowie ein einmaliges Reisegeld von 100 fl zu gewähren und das von ihrem seligen Gatten - dem Grafen Friedrich - der Kirche in Markt Seinsheim ausgesetzte Legat per 100 fl zur Selbstzahlung zu übernehmen.

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Staatsarchiv Nürnberg