Frau Bryda von Killingen (Külingen), Äbtissin, und der Konvent des Klosters Oberstenfeld, Augustiner Ordens im Speyerer Bistum bekunden, daß Pfaff Hans, Pfründner des Maria Magdalena Altars im Kloster, den sie zu verleihen haben, mit ihrer Erlaubnis den von der Herrschaft von Lichtenberg gestifteten Hof zu Großbottwar (Botbor) dem Conrad Wilderer verliehen hat, mit allen Äckern, die dazu gehören. Er soll die Güter im rechten Bau halten, es sei denn, daß auf einem Acker Holz oder Dornen stünden, soll er sich erklären, ob er ihn bebauen will oder nicht. Wenn er einen der Äcker unbebaut läßt, soll Pfaff Hans einen anderen an dessen Stelle setzen. Wenn aber der Maier einen Acker nicht richtig bebaut, soll er dafür Ersatz leisten. Der Maier soll dem Inhaber der Pfründe ein Viertel von allem, das auf dem Hof wächst, geben ohne Unkosten. Doch soll der Maier jährlich zwei Morgen Acker voraus nehmen, darauf säen, was er will und nichts davon abgeben. Diese sollen in der Zelg sein, die er zuerst unter den Pflug nimmt. Der Pfründinhaber soll dem Maier des Hofes einen Strohmaier setzen, dem der Maier Lohn und Kost gibt. Was der Pfründinhaber vom Hof erhält soll der Maier (hofses) ihm bis zu einer halbe Meile weit von Großbottwar liefern, ohne Unkosten. Er soll ihm auch ein wohlgeladenes Fuder Stroh geben und ebenso liefern, wie das Korn. Das übrige Stroh soll er auf dem Hof lassen und Mist daraus machen, der auf die Äcker geführt wird, die zu dem Hof gehören. Von dem was auf der Tenne liegen bleibt (dennereret) an Korn oder Haber soll er in der Ernte die Pferde, die dieses an dem Tag einfahren, fressen lassen und auch nachts davon Futter geben. Von der übrigen Ernte soll er dem Pfründner ein Viertel geben, was das Simri erreicht. Ein jeder Maier soll dem Pfründner die Pferde, die er auf dem Hof hat, jährlich zwei Tage leihen, zum Düngen, zum Holzholen oder wozu er diese braucht. Er soll auch jährlich auf Martini dem Pfarrer zu Großbottwar 10 sh Zins von dem Hof geben, ohne Unkosten. Auch soll der Maier keine andere Frucht in die Scheuer fahren, außer der, die auf dem Hof gewachsen ist, auch keinen Mist in dem Hof machen, der nicht dazu gehört, ohne Erlaubnis des Pfründners. Es ist auch abgeredet, daß der Hofsäß die Hofraite, Haus, Scheuer und Ställe, die auf dem Hof stehen, im Bau halten soll, ohne Unkosten des Pfründners.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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