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Ferdinand Bischof von Paderborn vergleicht sich mit den von Oeynhausen zu Grevenburg über die Jurisdiktion in den Dörfern Sommersell und Kariensiek, Samtamt Oldenburg. Im Gogericht sollen die von Oeynhausen ein Drittel der Geldstrafen aus den in den Feldmarken der genannten Dörfer fälligen Brüchten erhalten. Abwehr der Schädigung der Felder durch das Gogericht, Recht, die Übeltäter aufzugreifen, konkurrierend. Bei Teilung der Samtherrschaft sollen die von Oeynhausen die Hälte der Brüchten als Lehen erhalten. Regelung des Einlagers und des Pfändungsrechts. Vereidigung des Richters zu Sommersell auch auf den Landesherren

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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