Werden.-Johann Wilhelm Hölterhoff, Advokat zu Schwelm, macht bekannt, dass ihn Abt Benedikt laut wörtlich inserierter Urkunde nach dem Tod der Elisabeth Mechthild, Witwe Heinrich Konrad Engels, mit dem Fröhlingsgut zu Grummingfeld im Kirchspiel Wattenscheid nach Dienstmannsrecht belehnt hat. Er soll keine weiteren Rechte haben, als er vor dem Lehnsgericht evincieren wird, und im Fall der Eviction ein Heergewäte bezahlen. Er hat huldigen lassen durch den Bevollmächtigten Johann Wilhelm Jungbluth, Gerichtsprokurator zu Werden im Beisein des Werdenschen Rats und Kanzleidirektors Lic. iur. Philipp Wilhelm Georg Schorn und des Sekretärs Georg Henrich Vorrath. - Or., Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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