Gerhard Upherten hatte eine Schuld von 649 Tlr. eingeklagt, die Zacharias Haes ihm gegenüber 1548 eingegangen war und für die Haes seine Güter zu Bensberg, die der Appellant für Haes’ Witwe (seine Schwester Anna) und Kinder verwaltete, als Sicherheit gesetzt haben sollte. Der Appellant hatte eine Gegenforderung erhoben, da Upherten, nachdem Haes 1549 in Livland gestorben war, dessen dortigen Bestand (neben Geld Wein, Kleider und andere Waren) von den Appellaten anerkanntermaßen an sich genommen habe, aber bisher weder ein Inventar dieser Güter herausgegeben noch Rechnung gelegt habe über deren Verwendung. Den Wert dieser Gegenforderung beziffert er auf etwa 1500 Goldgulden Die RKG-Appellation richtet sich dagegen, daß beide Vorinstanzen ihn zur Begleichung der Schuld angewiesen, seine Gegenforderung aber abgewiesen hatten. Streit um die Beibringung der Acta priora.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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