Hans Blössing, gen. Brien aus Nellingen, wegen unerlaubter Überschreitung der Landesgrenze, Annahme fremder Kriegsdienste wider die Landesordnung und ärgerniserregender Lebensweise mit Gotteslästern und Schwören zu Stuttgart gef., jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., sich künftig wohl zu verhalten und seine Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen, gelobt eidlich, dies zu befolgen, und schwört U.