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Freiburg [im Breisgau]: Propst Wolfrad von Beuron schließt mit dem Grafen Egon von Freiburg einen Vertrag ab wegen der Advokation über die dem Kloster zugehörigen Güter zu "Willer im Breisgau". Unter anderen Zeugen ist auch zugegen Albert von Falkenstein. Das Siegel des Propstes hängt an; die übrigen zwei sind abgefallen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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