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Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Lamprecht Faust von Layen (Fust von Leyen) und seine Güter in Schirm. Der Pfalzgraf versichert, Lamprecht gleich anderen Landsassen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt und Lamprecht dem nachkommen will. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute, insbesondere zu Stromberg, um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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